Petition an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Prof. Dr. Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
Unterstützung für Gesundheitsminister Gröhe: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!
Unterstützung für Gesundheitsminister Gröhe: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!
Der Deutsche Bundestag möchte Sterbehilfe neu regeln und im Herbst 2015 einen Beschluss fassen, wobei die Abgeordneten zwischen mehreren Varianten wählen und frei nach ihrem Gewissen entscheiden sollen. Schon jetzt findet ein intensiver Austausch zwischen den Parteien und Experten statt und im Frühjahr 2015 ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag angesetzt.
Bis dato ist die Tötung auf Verlangen (Euthanasie) in Deutschland verboten und Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Die Debatte ist im Sommer 2014 voll entbrannt, als der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Nikolaus Schneider, zurücktrat, um seine krebskranke Frau zu begleiten, vielleicht sogar zum Selbstmord in die Schweiz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU will jede organisierte, zumindest kommerzielle Sterbehilfe verbieten und sieht die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten der Schmerzlinderung, die lebensverkürzend wirken können (passive Sterbehilfe) und der Begrenzung medizinischer Behandlungen auf Wunsch als ausreichend.
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/interviews/zeitzeichen-010914.html
Manche Wissenschaftler wollen Ärzten erlauben, kranken Erwachsenen mit begrenzter Lebenserwartung, Hilfe zum Selbstmord anzubieten, wenn sie dies nach Beratung und Bedenkzeit verlangen. Die Tötung würde dann demnach von der jeweiligen Person selbst vorgenommen werden. Die Anzahl dieser Fälle soll angeblich kaum steigen, wobei Daten aus Ländern, in denen Sterbehilfe bereits praktiziert wird, das Gegenteil beweisen. Werbung für den assistierten Selbstmord solle verboten sein.
Dieser vielbeachtete Vorschlag ist fragwürdig und abzulehnen, weil er das Tor in den raschen, „machbaren“ Tod als „Abkürzung“ weit auftut. Seit dem Hippokratischen Eid gehört es zum Berufsethos der Ärzte, den Tod des Patienten nicht aktiv oder passiv durch Anbieten von Gift herbeizuführen. Nun werden Mediziner - und künftig Krankenversicherungen - dafür instrumentalisiert. Auch wenn strikte Vorgaben wie etwa ein baldiger Sterbezeitpunkt, 10-tägige Bedenkzeit und ein zweiter Arzt eingeplant sind: Warum sollten Übertretungen streng geahndet werden, wenn Angehörige, potentielle Erben und „nahestehende Personen“ ohne jegliche Vorgaben laienhafte Sterbehilfe leisten dürfen? Entgegen Beteuerungen ist es die Einführung der Euthanasie auf Raten.
Dementsprechend warnt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer Stellungnahme davor, eine Ausnahme zur Regel zu machen. Hingegen müsse primär flächendeckend die Hospiz und Palliativversorgung ausgebaut werden. Hinter einem Sterbewunsch stehe vor allem ein Hilferuf und sogar ein versteckter Lebenswunsch, doch „leben zu wollen‚ aber nicht so“. Respektvoller Umgang mit diesem Gefühl der Sinnlosigkeit oder Entwürdigung schließe sowohl aktive als auch passive Euthanasie aus. Sie betont, dass nicht nur in den Niederlanden und Belgien (legal: Euthanasie), sondern auch in der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon (legal: assistierte Beihilfe) die Fälle rasant ansteigen, weil Patienten sich unter Druck und Angehörige überfordert fühlen.
http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/20140826_DGP_Stellungnahme_Ärztlich_ass_Suizid.pdf
Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Montgomery stimmt zu: Dieser vorgeschlagene Irrweg reduziere den Arzt zum „Todescocktailverschreiber, der dem Patienten gerade in der schwersten Stunde […] nicht zur Seite stehen darf. Der ärztlich assistierte Suizid eröffnet nur scheinbar Freiräume, in Wirklichkeit jedoch engt er das Leben ein. Auf diejenigen, die unheilbar krank, dement oder vereinsamt sind, wüchse der gesellschaftliche Druck.“ Dr. Montgomery tritt somit für eine optimale Behandlung, ein würdiges Lebensende und für ein natürliches Sterben ein.
Wie der Herbst und das Welken, so gehört auch Sterben zum Leben dazu. Statt zu verdrängen, sollten wir es lernen und dem Sterben seinen natürlichen Platz geben. Unterstützen wir mit dieser Petition den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Prof. Dr. Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, bei Ihrem wichtigen Engagement für das Leben, damit uns ein irreversibler Dammbruch, der wie in Belgien rasch auch zur Euthanasie von Kindern oder Straftätern führen könnte, erspart bleibt!