Unterstützung für Gesundheitsminister Gröhe: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!

Petition an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Prof. Dr. Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

 

Unterstützung für Gesundheitsminister Gröhe: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!

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Der Deutsche Bundestag möchte Sterbehilfe neu regeln und im Herbst 2015 einen Beschluss fassen, wobei die Abgeordneten zwischen mehreren Varianten wählen und frei nach ihrem Gewissen entscheiden sollen. Schon jetzt findet ein intensiver Austausch zwischen den Parteien und Experten statt und im Frühjahr 2015 ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag angesetzt.

Bis dato ist die Tötung auf Verlangen (Euthanasie) in Deutschland verboten und Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Die Debatte ist im Sommer 2014 voll entbrannt, als der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Nikolaus Schneider, zurücktrat, um seine krebskranke Frau zu begleiten, vielleicht sogar zum Selbstmord in die Schweiz.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU will jede organisierte, zumindest kommerzielle Sterbehilfe verbieten und sieht die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten der Schmerzlinderung, die lebensverkürzend wirken können (passive Sterbehilfe) und der Begrenzung medizinischer Behandlungen auf Wunsch als ausreichend.

http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/interviews/zeitzeichen-010914.html

Manche Wissenschaftler wollen Ärzten erlauben, kranken Erwachsenen mit begrenzter Lebenserwartung, Hilfe zum Selbstmord anzubieten, wenn sie dies nach Beratung und Bedenkzeit verlangen. Die Tötung würde dann demnach von der jeweiligen Person selbst vorgenommen werden. Die Anzahl dieser Fälle soll angeblich kaum steigen, wobei Daten aus Ländern, in denen Sterbehilfe bereits praktiziert wird, das Gegenteil beweisen. Werbung für den assistierten Selbstmord solle verboten sein.

http://www.kohlhammer.de/wms/instances/kohportal/data/downloads/Presse/Pressemitteilung_Gesetzesvorschlag_assistSuizid.pdf

Dieser vielbeachtete Vorschlag ist fragwürdig und abzulehnen, weil er das Tor in den raschen, „machbaren“ Tod als „Abkürzung“ weit auftut. Seit dem Hippokratischen Eid gehört es zum Berufsethos der Ärzte, den Tod des Patienten nicht aktiv oder passiv durch Anbieten von Gift herbeizuführen. Nun werden Mediziner - und künftig Krankenversicherungen - dafür instrumentalisiert. Auch wenn strikte Vorgaben wie etwa ein baldiger Sterbezeitpunkt, 10-tägige Bedenkzeit und ein zweiter Arzt eingeplant sind: Warum sollten Übertretungen streng geahndet werden, wenn Angehörige, potentielle Erben und „nahestehende Personen“ ohne jegliche Vorgaben laienhafte Sterbehilfe leisten dürfen? Entgegen Beteuerungen ist es die Einführung der Euthanasie auf Raten.

Dementsprechend warnt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer Stellungnahme davor, eine Ausnahme zur Regel zu machen. Hingegen müsse primär flächendeckend die Hospiz und Palliativversorgung ausgebaut werden. Hinter einem Sterbewunsch stehe vor allem ein Hilferuf und sogar ein versteckter Lebenswunsch, doch „leben zu wollen‚ aber nicht so“.  Respektvoller Umgang mit diesem Gefühl der Sinnlosigkeit oder Entwürdigung schließe sowohl aktive als auch passive Euthanasie aus. Sie betont, dass nicht nur in den Niederlanden und Belgien (legal: Euthanasie), sondern auch in der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon (legal: assistierte Beihilfe) die Fälle rasant ansteigen, weil Patienten sich unter Druck und Angehörige überfordert fühlen.

http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/20140826_DGP_Stellungnahme_Ärztlich_ass_Suizid.pdf

Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Montgomery stimmt zu: Dieser vorgeschlagene Irrweg reduziere den Arzt zum „Todescocktailverschreiber, der dem Patienten gerade in der schwersten Stunde […] nicht zur Seite stehen darf. Der ärztlich assistierte Suizid eröffnet nur scheinbar Freiräume, in Wirklichkeit jedoch engt er das Leben ein. Auf diejenigen, die unheilbar krank, dement oder vereinsamt sind, wüchse der gesellschaftliche Druck.“ Dr. Montgomery tritt somit für eine optimale Behandlung, ein würdiges Lebensende und für ein natürliches Sterben ein.

http://www.tagesspiegel.de/politik/frank-ulrich-montgomery-ueber-sterbehilfe-aerztlich-assistierter-suizid-engt-das-leben-ein/10663564.html 

Wie der Herbst und das Welken, so gehört auch Sterben zum Leben dazu. Statt zu verdrängen, sollten wir es lernen und dem Sterben seinen natürlichen Platz geben. Unterstützen wir mit dieser Petition den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Prof. Dr. Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, bei Ihrem wichtigen Engagement für das Leben, damit uns ein irreversibler Dammbruch, der wie in Belgien rasch auch zur Euthanasie von Kindern oder Straftätern führen könnte, erspart bleibt!

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Hilfe im Sterben statt zum Sterben: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit,

Sie betonten in Ihrem Namensartikel für "Zeitzeichen" vom 1. September 2014, dass wir nicht die Würde des Menschen schützen können, wenn wir nicht das Leben schützen. Ebenso eindeutig sprachen Sie sich sowohl gegen eine aktive Sterbehilfe als auch gegen eine gewerbsmäßige oder sonst organisierte Sterbehilfe aus. Im Hinblick auf die Tötung durch einen Arzt zitierten Sie den Philosophen Hans Jonas, wonach man sich klarmachen solle, "was da an Konsequenzen drinsteckt, für die menschliche Einstellung zum Akt des Tötens, zum Mittel des Tötens als eines routinemäßig zu Gebote stehenden Weges, gewisse Notlagen zu beenden, was sich da auftut für eine [...] progressive und kumulative Gewöhnung an den Gedanken und die Praxis des Tötens".

Ihnen ist sicherlich der Vorschlag mancher Wissenschaftler, darunter Palliativmediziner Borasio, bekannt, wonach generell Sterbehilfe unter Strafe gestellt, jedoch Ärzte Kranken mit begrenzter Lebenserwartung Hilfe beim Sterben anbieten sollen. Für Angehörige und „nahestehende Personen“ soll es keinerlei Beschränkungen für das Leisten der Sterbehilfe geben. Ist das nicht die Hintertür für die organisierte Sterbehilfe?

Auch der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Montgomery lehnte diesen fragwürdigen Vorschlag vorbildlicherweise rundweg ab, weil so Ärzte zu „Todescocktailverschreibern“ degradiert werden würden.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesgesundheitsminister, für Ihr bisheriges Einstehen für das Leben und ersuche Sie höflich, sich der Meinung des Präsidenten der Bundesärztekammer und ähnlicher Bedenken der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin klar und nachhaltig anzuschließen und sich kraft Ihres Amtes konsequent für einen Lösungsweg einzusetzen, der sich vom primären Ausbau des flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebots nicht abbringen lässt. Jegliche Alternativen in Richtung legaler Sterbehilfe wären fatale Irrwege, die schwer rückgängig gemacht werden könnten, wie die Beispiele Niederlande und Belgien demonstrieren.

Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz und viel Erfolg auf Ihrem guten Weg wünscht Ihnen

[Ihr Name]

Hilfe im Sterben statt zum Sterben: Nein zum ärztlich assistierten Selbstmord!

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit,

Sie betonten in Ihrem Namensartikel für "Zeitzeichen" vom 1. September 2014, dass wir nicht die Würde des Menschen schützen können, wenn wir nicht das Leben schützen. Ebenso eindeutig sprachen Sie sich sowohl gegen eine aktive Sterbehilfe als auch gegen eine gewerbsmäßige oder sonst organisierte Sterbehilfe aus. Im Hinblick auf die Tötung durch einen Arzt zitierten Sie den Philosophen Hans Jonas, wonach man sich klarmachen solle, "was da an Konsequenzen drinsteckt, für die menschliche Einstellung zum Akt des Tötens, zum Mittel des Tötens als eines routinemäßig zu Gebote stehenden Weges, gewisse Notlagen zu beenden, was sich da auftut für eine [...] progressive und kumulative Gewöhnung an den Gedanken und die Praxis des Tötens".

Ihnen ist sicherlich der Vorschlag mancher Wissenschaftler, darunter Palliativmediziner Borasio, bekannt, wonach generell Sterbehilfe unter Strafe gestellt, jedoch Ärzte Kranken mit begrenzter Lebenserwartung Hilfe beim Sterben anbieten sollen. Für Angehörige und „nahestehende Personen“ soll es keinerlei Beschränkungen für das Leisten der Sterbehilfe geben. Ist das nicht die Hintertür für die organisierte Sterbehilfe?

Auch der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Montgomery lehnte diesen fragwürdigen Vorschlag vorbildlicherweise rundweg ab, weil so Ärzte zu „Todescocktailverschreibern“ degradiert werden würden.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesgesundheitsminister, für Ihr bisheriges Einstehen für das Leben und ersuche Sie höflich, sich der Meinung des Präsidenten der Bundesärztekammer und ähnlicher Bedenken der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin klar und nachhaltig anzuschließen und sich kraft Ihres Amtes konsequent für einen Lösungsweg einzusetzen, der sich vom primären Ausbau des flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebots nicht abbringen lässt. Jegliche Alternativen in Richtung legaler Sterbehilfe wären fatale Irrwege, die schwer rückgängig gemacht werden könnten, wie die Beispiele Niederlande und Belgien demonstrieren.

Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz und viel Erfolg auf Ihrem guten Weg wünscht Ihnen

[Ihr Name]