Dringend: Agenda des Estrela-Berichts nach zwei Niederlagen wieder im EU-Parlament!

Petition an EU-Kommissare and EU-Parlamentarier

 

Dringend: Agenda des Estrela-Berichts nach zwei Niederlagen wieder im EU-Parlament!

Gewonnen!

Dringend: Agenda des Estrela-Berichts nach zwei Niederlagen wieder im EU-Parlament!

Update: Es hat keine Entschließung zur "Estrela-Agenda" gegeben. Die dazu notwendige Änderung der Tagesordnung wurde nicht eingebracht. Die EU-Kommission hat in ihrer Erklärung darauf hingewiesen, dass Abtreibung und Sexualerziehung nicht in die Kompetenz der EU fallen. Unsere Petition hat ihr Ziel erreicht. Vielen Dank allen, die unterschrieben haben.

Am Donnerstag den 16. Januar wird die Europäische Kommission vor dem Plenum des Europäischen Parlaments eine Erklärung zur „Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR)“ abgeben.

Die bisher größte Niederlage der Abtreibungslobby war der Estrela-Bericht „über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“. Der Estrela-Bericht löste den massivsten Wählerprotest gegen eine Entschließung des Europäischen Parlaments aus, der je in den Mitgliedsstaaten der EU zu verzeichnen war. Das Europäische Parlament änderte daraufhin seine Meinung. In der Entschließung vom 10. Dezember 2013 stellte es fest, „dass die Formulierung und Umsetzung der Politik zu SRHR und Sexualerziehung in Schulen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt“.

Diese Entschließung soll jetzt durch das Europäische Parlament mit Unterstützung der Europäischen Kommission wieder aufgehoben werden. Die EU-Kommission wird deshalb vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zu Nichtdiskriminierung und SRHR abgeben.

Ein Problem ist die Wortwahl. Indem sie die SRHR und Abtreibung zu einem Gegenstand der Nichtdiskriminierung macht, kann die EU-Kommission tätig werden, weil Nichtdiskriminierung in ihren Kompetenzbereich fällt. Die Abtreibungspolitik wird so lange neu interpretiert, bis sie in eine gewollte politische Lösung passt.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments: Wenn die EU-Kommission eine Erklärung abgibt, kann das Europäische Parlament über eine Entschließung zu dieser Erklärung abstimmen. Auf diesem Weg kann die Abtreibungslobby ihre „Estrela-Entschließung“ direkt in der Plenarsitzung bekommen, nachdem sie auf dem üblichen Verfahrensweg gescheitert ist.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition mit diesen Forderungen:

Mitglieder des Europäischen Parlaments oder eine Fraktion sollen bis Montag, 13. Januar 16:00 Uhr einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung einbringen, um eine getrennte Abstimmung zum Tagesordnungspunkt Erklärung der EU-Kommission zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der SRHR zu verlangen. Er soll von der Tagesordnung gestrichen werden. Es braucht keine neue Debatte, weil sich das Parlament ein Jahr lang mit dieser Materie befasst hat. Ohne Erklärung der EU-Kommission kann es auch keine Entschließung zur Abtreibung geben.

Der Präsident der EU-Kommission, José-Manuel BARROSO und die zuständigen EU-Kommissare für Gesundheit (Tonio BORG, Malta), für Grundrechte (Viviane REDING, Luxemburg), für interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung (Maros SEFCOVIC, Slowakei) und für Inneres (Cecilia MALMSTRÖM, Schweden) sollen ihren Antrag, vor dem EU-Parlament zu diesem Thema zu sprechen, zurückziehen. Die Generalsekretärin des EU-Kommission, Frau Catherine Day (UK), wird ebenfalls über dieses Anliegen informiert.

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Diese petition ist...

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Petition an EU-Kommissare und EU-Parlamentarier

Sehr geehrte Frau Kommissar, sehr geehrter Herr Kommissar!

Es ist vorgesehen, dass Sie vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR) abgeben. Wie sie wissen, wird unter dem Deckmantel der sexuellen und reproduktiven Gesundheit die Abtreibung gefördert. Die EU-Kommission wird jedes Mal heftig kritisiert, wenn sie staatliche oder nichtstaatliche Organisationen finanziell unterstützt, welche die Abtreibung innerhalb der SRHR fördert. Die EU-Kommission sollte ihre Zuständigkeit für Nichtdiskriminierung nicht missbrauchen um die Materie der Abtreibung einzugreifen.

In der Entschließung zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit vom 10. Dezember 2013 hat das Europäische Parlament bereits klargestellt, dass Formulierung und Umsetzung von Angelegenheiten der SRHR und der Sexualerziehung in Schulen in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen.

Diese Debatte ist beendet. Bitte respektieren Sie das Prinzip der Subsidiarität.

Ich ersuche Sie, von jeder Erklärung zu ethisch heiklen Themen Abstand zu nehmen, die in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt.

  

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Die EU-Kommission wird bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 16. Januar eine Erklärung zur „Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR)“ abgeben.

Nach Artikel 110 der Geschäftsordnung kann das Europäische Parlament eine Entschließung zur Erklärung der Kommission annehmen. Auf diesem Weg kann die Agenda des Estrela-Berichts quasi durch die Hintertür erneut zur Abstimmung gebracht werden. Am 10. Dezember 2013 hat das Europäische Parlament nach einem Jahr intensiver Auseinandersetzung erklärt, dass Formulierung und Umsetzung von Angelegenheiten der SRHR und der Sexualerziehung in Schulen in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen. Abtreibung ist kein Thema der Grundrechte oder der Nichtdiskriminierung.

Ich ersuche Sie, einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung zu stellen und die getrennte Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes zu beantragen. 40 Abgeordnete oder eine Fraktion können diesen Antrag bis Montag, 13. Januar 16:00 Uhr stellen.

[Ihr Name]

Petition an EU-Kommissare und EU-Parlamentarier

Sehr geehrte Frau Kommissar, sehr geehrter Herr Kommissar!

Es ist vorgesehen, dass Sie vor dem Europäischen Parlament eine Erklärung zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR) abgeben. Wie sie wissen, wird unter dem Deckmantel der sexuellen und reproduktiven Gesundheit die Abtreibung gefördert. Die EU-Kommission wird jedes Mal heftig kritisiert, wenn sie staatliche oder nichtstaatliche Organisationen finanziell unterstützt, welche die Abtreibung innerhalb der SRHR fördert. Die EU-Kommission sollte ihre Zuständigkeit für Nichtdiskriminierung nicht missbrauchen um die Materie der Abtreibung einzugreifen.

In der Entschließung zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit vom 10. Dezember 2013 hat das Europäische Parlament bereits klargestellt, dass Formulierung und Umsetzung von Angelegenheiten der SRHR und der Sexualerziehung in Schulen in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen.

Diese Debatte ist beendet. Bitte respektieren Sie das Prinzip der Subsidiarität.

Ich ersuche Sie, von jeder Erklärung zu ethisch heiklen Themen Abstand zu nehmen, die in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt.

  

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Die EU-Kommission wird bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 16. Januar eine Erklärung zur „Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR)“ abgeben.

Nach Artikel 110 der Geschäftsordnung kann das Europäische Parlament eine Entschließung zur Erklärung der Kommission annehmen. Auf diesem Weg kann die Agenda des Estrela-Berichts quasi durch die Hintertür erneut zur Abstimmung gebracht werden. Am 10. Dezember 2013 hat das Europäische Parlament nach einem Jahr intensiver Auseinandersetzung erklärt, dass Formulierung und Umsetzung von Angelegenheiten der SRHR und der Sexualerziehung in Schulen in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen. Abtreibung ist kein Thema der Grundrechte oder der Nichtdiskriminierung.

Ich ersuche Sie, einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung zu stellen und die getrennte Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes zu beantragen. 40 Abgeordnete oder eine Fraktion können diesen Antrag bis Montag, 13. Januar 16:00 Uhr stellen.

[Ihr Name]