Offener Brief: Beschwerde gegen erneuten Tendenzjournalismus beim Bayerischen Rundfunk

Petition an: den Intendanten des Bayerischen Rundfunks Ulrich Wilhelm und den Vorsitzenden des Rundfunkrates des BR Dr. Lorenz Wolf

 

Offener Brief: Beschwerde gegen erneuten Tendenzjournalismus beim Bayerischen Rundfunk

abgeschlossen

Offener Brief: Beschwerde gegen erneuten Tendenzjournalismus beim Bayerischen Rundfunk

Neuigkeiten zum Offenen Brief (27.10.2015): Wir schließen diese Petition ab. Der Hörfunkausschuss des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks hat sich am 24. September mit dieser Programmbeschwerde befasst. Mit Mitteilung vom 14. Oktober 2015 wurde die Ablehnung der Programmbeschwerde von Dr. Lorenz Wolf, dem Vorsitzenden des Rundfunkrates mitgeteilt und begründet.

Die Bürgerinitiative "Faire Medien" hat zeitnah zu dieser Entscheidung zu einem Podiumsgespräch eingeladen, das am 20.10.2015 im Münchener Presseclub stattfand. Teilnehmer waren unter anderem Dr. Lorenz Wolf (Rundfunkrat des BR), Gebriele Kuby (Autorin und Betroffene des Beitrages von Frau Wawatschek) und Thomas Schührer (Faire Medien). 

Unter dem Titel "Staat im Staate?" veröffentlichte die Bürgerinitiative Faire Medien am 22.10.2015 eine Zusammenfassung dieses Gespräches. Dieses brachte laut Faire Medien "für das Publikum überraschende Erkenntnisse und wegweisende Einsichten in die Arbeitsweise von Rundfunkräten und die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten hervor".


Neuigkeiten zum Offenen Brief (07.07.2015):


Erläuterungen zum Offenen Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks Ulrich Wilhelm und den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks Dr. Lorenz Wolf anlässlich wiederholter Verstöße gegen journalistische Grundsätze beim Bayerischen Rundfunk:

Im Februar 2015 erschien das Feature „APO von christlich rechts" von Veronika Wawatschek im Bayerischen Rundfunk.

Gegen diesen Beitrag wurden zahlreiche Programmbeschwerden eingelegt. Der Rundfunkrat hat daraufhin diesen Beitrag öffentlich als handwerklich mangelhaft kritisiert. Er hat die zahlreichen Mängel im Detail aufgeführt. Folgende Punkte hat er bemängelt:

  • Veronika Wawatschek nimmt meist unmittelbar Wertungen der Ansichten und Standpunkte vor, über die sie berichten will.
  • Es fehlt eine klare Trennung von Fakten und eigener kritischer Einordnung.
  • Behandelt wird eine zu große Bandbreite an Standpunkten unterschiedlicher Personen und Gruppierungen zu ganz unterschiedlichen Themen, ohne die Differenzen hinreichend klar zu machen.
  • Es erfolgt eine Darstellung „bestimmter Standpunkte oder der sie vertretenden Personen und Institutionen als in sich oder gleichermaßen kritikwürdig“.
  • Es wird der falsche Eindruck erzeugt, die vorgetragenen Standpunkte seien an sich und unterschiedslos schädlich für eine freiheitlich-demokratische Ordnung.

Damit hat der Rundfunkrat signalisiert, dass er ein Problem erkannt hat und das Problem auch genau beschreiben kann. Der Rundfunkrat hat die aufgrund der Mängel des Beitrags zu Unrecht erfolgte Darstellung „bestimmter Standpunkte oder der sie vertretenden Personen und Institutionen als in sich oder gleichermaßen kritikwürdig“ ausdrücklich bedauert. Damit hat der Rundfunkrat deutlich gemacht, dass Unschuldigen durch die BR-Berichterstattung ein Schaden entstanden ist. In der Stellungnahme des Rundfunkrates wurde versichert, dass aufgrund des Vorfalls "künftig noch mehr darauf geachtet wird, die beanstandeten Punkte möglichst zu vermeiden." Damit hat der Rundfunkrat eine bessere Qualitätskontrolle zugesichert.

Am 14. Juni 2015 erschien ein zweiter Beitrag von Veronika Wawatschek „Angstmacher vom rechten Rand der Kirche – Eine Gefahr für die Demokratie?“ in der BR-Sendung „Der Funkstreifzug”.

Dieser Beitrag weist dieselben, vom Rundfunkrat zuvor kritisierten Mängel auf. Erschwerend kommt beim zweiten Mal hinzu, dass der Beitrag dieses Mal nicht als Meinungsbeitrag gekennzeichnet war, sondern als eine Analyse zu recherchierten Tatsachen. Der Beitrag verletzt mindestens die folgenden Artikel des Bayerischen Rundfunkgesetzes: Art 4, Abs. 1; Art 4, Abs. 2, Nr. 7; Art 4, Abs. 2, Nr. 10; Art 4, Abs. 2, Nr. 11 des BayRG.

Der Beitrag enthält grobe Unwahrheiten, dazu unbelegte Behauptungen und unfaire Assoziationen:

  • Wawatschek behauptet, dass Gender Mainstreaming als politische Strategie lediglich die Gleichberechtigung von Mann und Frau meine. Tatsächlich will Gender Mainstreaming „nicht weniger als den neuen Menschen schaffen, und zwar durch die Zerstörung der `traditionellen Geschlechtsrollen´.“ (Volker Zastrow, Politische Geschlechtsumwandlung, in: FAZ vom 20.06.2006) 
  • Ungenau ist auch Wawatscheks Aussage zum Estrela-Bericht. Sie behauptet, dieser „hätte Frauen in bestimmten Situationen einen legalen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht“. Korrekt ist, dass im Estrela Bericht ein EU-weites „Recht auf Abtreibung“ und die Frühsexualisierung von Kindern gefordert wurde.  
  • Wawatschek behauptet: „Beide Kirchen tun sich schwer mit ihren Schafen am rechten Rand.“ Diese Behauptung wird durch nichts belegt. Durch diese Pauschalierung sind alle, die namentlich oder indirekt durch ihren Einsatz bzw. öffentliche Äußerungen zu den benannten Themen in der Sendung genannt werden, auf einmal am “rechten Rand”.  
  • Unfair ist die Darstellung einer Position des EAD-Generalsekretärs Hartmut Steeb durch Wawatschek. Steeb hatte gesagt, er freue sich, wenn christliche Werte anerkannt werden, auch von ganz rechten oder ganz linken Personen. Wenn diese auch 100 mal etwas Falsches sagen und nur einmal etwas Richtiges, dann möchte er sie gerne für das Richtige loben. Steebs Distanz zu Rechtsextremen und Linksextremen kommt in diesen Worten deutlich zum Ausdruck. Wawatschek kommentiert dies aber so: „Ein Protestant und ein Neonazi Seit an Seit für christliche Werte?“. Warum schreibt Wawatschek hier nicht “Ein Protestant und ein Linksextremist Seit an Seit?”.  
  • In ähnlicher Weise behandelt Wawatschek Gabriele Kuby. Sie konstruiert eine Nähe von Kuby zur NPD, nur weil sie für eine ihrer Positionen Zustimmung von der NPD erhalten hat, ohne dabei in jeglichem Kontakt zu dieser Partei zu stehen. Für fast jede Position die man einnehmen kann, kann es Extremisten geben, die ihr zustimmen. Daraus den Eindruck einer ideologischen Nähe zu konstruieren, ist haarsträubend und unredlich. Wenn das Schule macht, sind alle Bürger der Willkür von Journalisten ausgeliefert.

Wieder ist Unschuldigen Unrecht angetan worden. Die Zusicherung des Rundfunkrats einer besseren Qualitätskontrolle ist nicht eingelöst worden. Das zerstört bei den Bürgern das Vertrauen in die Selbstkontrollmechanismen des Bayerischen Rundfunks.

Der Bayerische Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, darauf zu achten, dass die Ansprüche einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt an die Qualität seiner Beiträge durchgängig eingelöst werden. Durch die Ausstrahlung solcher Beiträge verletzt der Bayerische Rundfunk die Pflichten, die ihm in seinem Programmauftrag vorgeschrieben sind. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

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Thomas Schührer von der Bürgerinitiative FaireMedien hat sich anlässlich der wiederholten Verstöße gegen journalistische Grundsätze beim Bayerischen Rundfunk mit einem offenen Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks Ulrich Wilhelm und den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks Dr. Lorenz Wolf gewandt. Mit der Petition bieten wir die Möglichkeit, sich diesem offenen Brief anzuschließen. Die Unterschriften (Vorname, Name, Postleitzahl und Land werden erfasst) werden nach Abschluss der Petition ausgedruckt und an den Bayerischen Rundfunk übergeben. Nur die ersten 100 Unterschriften werden zusätzlich eine E-mail an den Bayrischen Rundfunk auslösen.


Weitere Informationen:
http://www.ardmediathek.de/radio/radioThema-Bayern-2/APO-von-christlich-rechts-Wie-sich-unte/Bayern-2/Audio-Podcast?documentId=26731454&bcastId=6824938&mpage=page.info

http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bP/_-TS/52xf9Agg/150614_0915_Der-Funkstreifzug_Angstmacher-vom-rechten-Rand-der-Kirche---E.mp3

https://fairemedien.de/wp-content/uploads/2015/04/Antwortbescheid-des-BR-Rundfunkratsvorsitzenden_2015-04-27.pdf

http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming-politische-geschlechtsumwandlung-1327841.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

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Offener Brief an den Bayerischen Rundfunk

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich mich dem nachfolgend wiedergegebenen offenen Brief anschließe, den Herr Thomas Schührer von der Bürgerinitiative FaireMedien an Sie gerichtet hat:

"Sehr geehrter Herr Wilhelm,

sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

der Bayerische Rundfunk (BR) genießt bei mir bisher hohes Ansehen. Gerade auch bei kirchlichen Themen nehme ich die Berichterstattung des BR im Vergleich zu anderen Sendern als überdurchschnittlich kompetent wahr.

Um so mehr haben mich zwei Beiträge von Veronika Wawatschek entsetzt. Nicht etwa weil dort eine mir nicht genehme Meinung vertreten wurde. Mit anderen Meinungen kann ich als Demokrat problemlos leben. Empört hat mich, dass ausgerechnet im BR die Grundsätze des seriösen Qualitätsjournalismus massiv verletzt worden sind. (Siehe Erläuterungen).

Bereits der erste Beitrag von Frau Wawatschek hatte einen Empörungssturm ausgelöst. Daraufhin haben Sie, Herr Dr. Wolf, die journalistischen Mängel des Beitrags bestätigt und bessere Qualitätskontrolle zugesichert.

Daß dieselbe Autorin nun erneut einen Beitrag veröffenlicht, der genau dieselbe inhaltliche Stoßrichtung hat, der dieselben handwerklichen Mängel aufweist, wieder Meinung mit Bericht vermengt und wiederholt Personen namentlich nennt und diese in einen tendenziösen und rufmindernden Kontext stellt, besorgt mich ungemein! Hinzu kommt dieses Mal, daß der Beitrag nicht als „Feature“, also Meinungsbeitrag gekennzeichnet, sondern als eine Analyse zu recherchierten Tatsachen dargeboten wird.

Mir drängt sich die Frage auf: Wie kann es sein, dass im renommierten BR wiederholt der eigene Wertekodex in sehr bedenklicher Weise vernachlässigt und die einschlägigen Gesetze missachtet werden und der Rundfunkrat hierbei nicht in entscheidender Weise seiner Aufsichtspflicht nachzukommen scheint, obwohl Sie ja deutliche Worte hinsichtlich der fachlichen journalistischen Mängel gefunden und entsprechende Zusagen im Hinblick auf Qualitätskontrollen gemacht hatten?

Gerade weil der öffentliche Rundfunk von den verpflichtenden Beiträgen aller Bürger unterhalten wird, ist er zu einer besonders objektiven und umfassenden Berichterstattung verpflichtet.

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf, ich bitte Sie, Ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und sich für den Erhalt von Qualitätsjournalismus, eine faire Debattenkultur einzusetzen und den Ruf des BR zu schützen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob bei dem neuen Beitrag wie von Ihnen zugesichert vorher auf Seiten der Programmverantwortlichen eine genaue Prüfung des Beitrages und seines Zustandekommens erfolgte und welche Stelle innerhalb des BR dafür verantwortlich zeichnet, dass der Beitrag in dieser Form erscheinen konnte.

Der Beitrag „Angstmacher vom rechten Rand der Kirche“ beinhaltet mehrere einschlägige Verletzungen der Grundsätze nach Art. 4 BayRG.

  • Es handelt sich um eine unausgewogene und nicht objektive Darstellung (Verletzung des Art 4, Abs. 1 BayRG).
  • Eine Mitarbeiterin des BR hat in einseitiger, fahrlässiger und damit für andere Menschen rufschädigender Art die Objektivität der Berichterstattung verzerrt (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 7 BayRG).
  • Durch die ganze Sendung ziehen sich herabsetzende und ungerechtfertigte Begriffszuordnungen wie „fundamentalistisch“ ultra-konservativ“, „nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung“, „rechts“, „rechter Rand“, „Scharnier“. Publizisten und Persönlichkeiten wie Jürgen Liminski, Gabriele Kuby, Hedwig von Beverfoerde, Hartmut Steeb und andere werden zusammen mit engagiert christlichen Medien in den Verdacht gestellt, rechts-radikales Gedankengut zu verbreiten und mit ebensolchen Organisationen vernetzt zu sein, nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung zu stehen, latent gewaltbereit und ein potenzieller Fall für den Verfassungsschutz zu sein. Dabei handelt es sich um Unterstellungen, die jeder Grundlage entbehren und rufschädigend sind, sowohl für die Einzelpersonen als auch für die christlichen Kirchen, denen sie angehören und für die sie sich engagieren (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 10 BayRG).
  • Menschen werden wegen ihrer freien Meinungsäußerung zu den Themen „Abtreibung“ oder „Gender“ und wegen ihres Einsatzes für Ehe und Familie und christliche Werte herabgesetzt. Für ihren Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verteidigung derselben gegen Einschränkungen demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit und Religionsfreiheit werden sie diffamiert (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 11 BayRG).

Sehr geehrter Herr Wilhelm, was Veronika Wawatschek zum Aufbau eines Feindbildes betrieben hat, darf, auch wenn ein großzügiger Maßstab zur Wahrung der Pressefreiheit angelegt wird, in einem öffentlich-rechtlichen Sender nicht stattfinden. Fehler können passieren, aber hier wurde wiederholt und anscheinend bewusst Recht und Gesetz missachtet. Und dies halte ich als Demokrat und Gebührenzahler, gerade auch im Hinblick auf den Ruf des BR für nicht tragbar.

Ich bitte Sie deshalb dringend, jetzt sichtbare und spürbare Konsequenzen aus dem Fall zu ziehen! Die durch Qualitätsjournalismus über Jahrzehnte bewiesene Glaubwürdigkeit des BR muss sichtbar wieder hergestellt werden. Nach dieser zweiten schlimmen journalistischen Verfehlung halte ich daher arbeitsrechtliche Konsequenzen für unverzichtbar.

Bitte sorgen Sie für eine öffentliche Richtigstellung und eine angemessene Entschuldigung und Wiedergutmachung bei den erneut geschädigten Personen und Institutionen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Schührer, FaireMedien"

[Ihr Name]

Offener Brief an den Bayerischen Rundfunk

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich mich dem nachfolgend wiedergegebenen offenen Brief anschließe, den Herr Thomas Schührer von der Bürgerinitiative FaireMedien an Sie gerichtet hat:

"Sehr geehrter Herr Wilhelm,

sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

der Bayerische Rundfunk (BR) genießt bei mir bisher hohes Ansehen. Gerade auch bei kirchlichen Themen nehme ich die Berichterstattung des BR im Vergleich zu anderen Sendern als überdurchschnittlich kompetent wahr.

Um so mehr haben mich zwei Beiträge von Veronika Wawatschek entsetzt. Nicht etwa weil dort eine mir nicht genehme Meinung vertreten wurde. Mit anderen Meinungen kann ich als Demokrat problemlos leben. Empört hat mich, dass ausgerechnet im BR die Grundsätze des seriösen Qualitätsjournalismus massiv verletzt worden sind. (Siehe Erläuterungen).

Bereits der erste Beitrag von Frau Wawatschek hatte einen Empörungssturm ausgelöst. Daraufhin haben Sie, Herr Dr. Wolf, die journalistischen Mängel des Beitrags bestätigt und bessere Qualitätskontrolle zugesichert.

Daß dieselbe Autorin nun erneut einen Beitrag veröffenlicht, der genau dieselbe inhaltliche Stoßrichtung hat, der dieselben handwerklichen Mängel aufweist, wieder Meinung mit Bericht vermengt und wiederholt Personen namentlich nennt und diese in einen tendenziösen und rufmindernden Kontext stellt, besorgt mich ungemein! Hinzu kommt dieses Mal, daß der Beitrag nicht als „Feature“, also Meinungsbeitrag gekennzeichnet, sondern als eine Analyse zu recherchierten Tatsachen dargeboten wird.

Mir drängt sich die Frage auf: Wie kann es sein, dass im renommierten BR wiederholt der eigene Wertekodex in sehr bedenklicher Weise vernachlässigt und die einschlägigen Gesetze missachtet werden und der Rundfunkrat hierbei nicht in entscheidender Weise seiner Aufsichtspflicht nachzukommen scheint, obwohl Sie ja deutliche Worte hinsichtlich der fachlichen journalistischen Mängel gefunden und entsprechende Zusagen im Hinblick auf Qualitätskontrollen gemacht hatten?

Gerade weil der öffentliche Rundfunk von den verpflichtenden Beiträgen aller Bürger unterhalten wird, ist er zu einer besonders objektiven und umfassenden Berichterstattung verpflichtet.

Sehr geehrter Herr Dr. Wolf, ich bitte Sie, Ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und sich für den Erhalt von Qualitätsjournalismus, eine faire Debattenkultur einzusetzen und den Ruf des BR zu schützen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob bei dem neuen Beitrag wie von Ihnen zugesichert vorher auf Seiten der Programmverantwortlichen eine genaue Prüfung des Beitrages und seines Zustandekommens erfolgte und welche Stelle innerhalb des BR dafür verantwortlich zeichnet, dass der Beitrag in dieser Form erscheinen konnte.

Der Beitrag „Angstmacher vom rechten Rand der Kirche“ beinhaltet mehrere einschlägige Verletzungen der Grundsätze nach Art. 4 BayRG.

  • Es handelt sich um eine unausgewogene und nicht objektive Darstellung (Verletzung des Art 4, Abs. 1 BayRG).
  • Eine Mitarbeiterin des BR hat in einseitiger, fahrlässiger und damit für andere Menschen rufschädigender Art die Objektivität der Berichterstattung verzerrt (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 7 BayRG).
  • Durch die ganze Sendung ziehen sich herabsetzende und ungerechtfertigte Begriffszuordnungen wie „fundamentalistisch“ ultra-konservativ“, „nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung“, „rechts“, „rechter Rand“, „Scharnier“. Publizisten und Persönlichkeiten wie Jürgen Liminski, Gabriele Kuby, Hedwig von Beverfoerde, Hartmut Steeb und andere werden zusammen mit engagiert christlichen Medien in den Verdacht gestellt, rechts-radikales Gedankengut zu verbreiten und mit ebensolchen Organisationen vernetzt zu sein, nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung zu stehen, latent gewaltbereit und ein potenzieller Fall für den Verfassungsschutz zu sein. Dabei handelt es sich um Unterstellungen, die jeder Grundlage entbehren und rufschädigend sind, sowohl für die Einzelpersonen als auch für die christlichen Kirchen, denen sie angehören und für die sie sich engagieren (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 10 BayRG).
  • Menschen werden wegen ihrer freien Meinungsäußerung zu den Themen „Abtreibung“ oder „Gender“ und wegen ihres Einsatzes für Ehe und Familie und christliche Werte herabgesetzt. Für ihren Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verteidigung derselben gegen Einschränkungen demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit und Religionsfreiheit werden sie diffamiert (Verletzung des Art 4, Abs. 2, Nr. 11 BayRG).

Sehr geehrter Herr Wilhelm, was Veronika Wawatschek zum Aufbau eines Feindbildes betrieben hat, darf, auch wenn ein großzügiger Maßstab zur Wahrung der Pressefreiheit angelegt wird, in einem öffentlich-rechtlichen Sender nicht stattfinden. Fehler können passieren, aber hier wurde wiederholt und anscheinend bewusst Recht und Gesetz missachtet. Und dies halte ich als Demokrat und Gebührenzahler, gerade auch im Hinblick auf den Ruf des BR für nicht tragbar.

Ich bitte Sie deshalb dringend, jetzt sichtbare und spürbare Konsequenzen aus dem Fall zu ziehen! Die durch Qualitätsjournalismus über Jahrzehnte bewiesene Glaubwürdigkeit des BR muss sichtbar wieder hergestellt werden. Nach dieser zweiten schlimmen journalistischen Verfehlung halte ich daher arbeitsrechtliche Konsequenzen für unverzichtbar.

Bitte sorgen Sie für eine öffentliche Richtigstellung und eine angemessene Entschuldigung und Wiedergutmachung bei den erneut geschädigten Personen und Institutionen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Schührer, FaireMedien"

[Ihr Name]