Petition an den österreichischen Justizminister Wolfgang Brandstetter
Für hohe bioethische Standards in der Fortpflanzungsmedizin: Nein zu IVF und Leihmutterschaft
Für hohe bioethische Standards in der Fortpflanzungsmedizin: Nein zu IVF und Leihmutterschaft
Das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Samenspende für lesbische Paare zwingt den Gesetzgeber das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zu ändern. Darauf haben Befürworter der In-Vitro-Fertilisation für alle, der Eizellspende, der Leihmutterschaft und der Präimplantationsdiagnostik nur gewartet. Gelingt dem Justizminister bis Ende des Jahres keine Umsetzung des Urteils, gilt das FMedG ohne den vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen weiter. Dann könnten alle Paare (hetero- oder homosexuell) IVF in Anspruch nehmen, unabhängig davon ob sie unfruchtbar sind oder nicht. Auch das Verbot der Leihmutterschaft wäre umgehbar, wenn die Leihmutter ihre eigene Eizelle zu Verfügung stellt.
Die Notwendigkeit, das Urteil des VfGH umzusetzen könnte nun dazu genützt werden, um auch andere Themen wie die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik durchzusetzen. Umso wichtiger ist es, zu zeigen, dass der Mensch nicht zur Disposition steht! Gerade wenn wir wollen, dass eine Gesellschaft menschlich bleibt, müssen wir uns Grenzen setzen und Selektion (etwa von Embryonen, Behinderten oder Mädchen) verhindern.
Wir fordern daher das gänzliche Verbot der Fremdsamenspende in vivo (weil es immer dazu führt, dass das Kind seinen leiblichen Vater nicht als Vater hat) oder zumindest nur die restriktivste Zulassung der Fremdsamenspende in vivo auch für lesbische Paare (das verlangt der VfGH). Auch die Leihmutterschaft muss weiterhin verboten bleiben. Die IVF soll weiterhin nur für heterosexuelle Paare möglich sein. Die IVF soll weiterhin nur die letzte Alternative sein: das Erfordernis der Unfruchtbarkeit muss daher bleiben.
Bitte unterschreiben Sie die Petition, in der Justizminister Brandstetter aufgefordert wird, die hohen bioethischen Standards des FMedG, die Österreich auszeichnen, aufrecht zu erhalten.