Petition an: die Fraktionschefs im Landtag von Schleswig-Holstein
Gottesbezug in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein!

Gottesbezug in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein!

Update 13.03.2015:
Am 8. Oktober 2014 verabschiedete der schleswig-holsteinische Landtag mit großer Mehrheit Änderungen an der Landesverfassung, ohne einen Gottesbezug in die Präambel eingefügen.
Zwei Vorschläge, den Gottesbezug zu verankern fanden nicht die nötige Zustimmung einer ausreichenden Zahl von Abgeordneten.
Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig hat sich in der aktuellen Diskussion über die neue Landesverfassung klar für einen Gottesbezug positioniert. Er hält einen Gottesbezug für unverzichtbar.
Über 60 Prozent der 2,8 Millionen Schleswig-Holsteiner gehören Religionsgemeinschaften an, die klar an einen Gott glauben und somit „ihre Existenz auf etwas zurückführen, das höher ist als sie selbst“.
„Die deutsche Geschichte habe zudem gezeigt, wohin es führen könne, wenn sich Menschen nur auf ihre eigene Kraft und ihren Intellekt verließen“, sagte Albig in Anspielung auf die Diktaturen des 20. Jahrhunderts. Auch die CDU-Fraktion steht momentan geschlossen zur Formulierung "in Verantwortung vor Gott und den Menschen".
Senden Sie mit Ihrer Unterschrift ein klares Signal der Unterstützung an die politischen Kräfte in Schleswig-Holstein, die für einen Gottesbezug in einem Artikel der Landesverfassung eintreten. Die Abstimmung darüber wird im Herbst 2014 stattfinden. Für diese Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Demnach müssen mindestens 46 der insgesamt 69 Abgeordneten für den Gottesbezug votieren.
Diese petition ist...
Für den Gottesbezug in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein!