Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!

Petition an: die für Familien zuständigen Minister der deutschen Bundesländer (mit Ausnahme von Bayern)

 

Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!

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Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien (zuletzt bezogen ungefähr 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass...

Wir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.


Weitere Informationen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/fs20150721_1bvf000213.html
http://www.welt.de/regionales/bayern/article144263833/Bayern-zahlt-Betreuungsgeld-weiter.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html
http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-sorgen-sich-vor-steigenden-lebenshaltungskosten-aid-1.4502505
http://www.familien-schutz.de/ostdeutschland-immer-mehr-mutter-wollen-ihre-kinder-selbst-betreuen/
http://christa-meves.eu/hirnforschung/
http://www.elternwissen.com/familienleben/beruf-familie/art/tipp/vollzeitmutter-altmodisch-oder-einfach-nur-gut-fuers-kind.html
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13651760/Krippenbetreuung-bedeutet-fuer-Kleinkinder-Stress.html
http://www.mittelstand-und-familie.de/einrichtungen-kosten/
http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews[tt_news]=237&cHash=bfae7a41700380b7d5f41fad33def7b6?&type=98
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/keine-zeit-fuer-kinder-kitas-zwischen-wunsch-und-wirklichkeit/8587296.html
http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-05/betreuungsschluessel-kita-erzieher-bundeslaender

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Familien unterstützen - Betreungsgeld nach bayerischem Vorbild einführen

Sehr geehrte Damen und Herren Familienminister,

am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in Ihrem Bundesland von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es Ihre Regierung leider – anders als z.B. der Freistaat Bayern – unterlassen hat, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird zehntausenden jungen Familien ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Sicherlich sind Ihnen auch die Ergebnisse neuester Hirnforschungen bekannt, die belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase ist. Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann. Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.

Auch mit Blick auf einen verantwortungsbewußten Umgang mit Steuermitteln ist es geradezu fahrlässig, Kinderbetreuungseinrichtungen den Vorzug vor gerechter Wahlfreiheit zu geben. Das Betreuungsgeld betrug zuletzt 150 Euro, wohingegen ein Krippenplatz teilweise das Zehnfache (EUR 1.500) kosten kann. Weshalb also dieser finanzielle Aufwand für ein ideologisch motiviertes Erziehungsmodell der staatlichen Kinderbetreuung, das nicht dem Wunsch und der Lebenswirklichkeit des allergrößten Teiles der Familien in unserem Land entspricht?

Im Namen hunderttausender junger Familien, fordere ich Sie daher auf, echte Wahlfreiheit für junge Familien zu schaffen, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, für oder gegen eine Kinderbetreuung in der Familie entscheiden zu können. Setzen Sie ein Zeichen gegen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang gegenüber jungen Familien. Veranlassen Sie endlich Schritte für eine faire und gerechte Unterstützung von Familien in Deutschland, die echte Wahlfreiheit schafft.

Ich ersuche Sie höflichst, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch in Ihrem Bundesland bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden können.

Vielen Dank für Ihre wichtige Unterstützung.

[Ihr Name]

Familien unterstützen - Betreungsgeld nach bayerischem Vorbild einführen

Sehr geehrte Damen und Herren Familienminister,

am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in Ihrem Bundesland von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es Ihre Regierung leider – anders als z.B. der Freistaat Bayern – unterlassen hat, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird zehntausenden jungen Familien ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Sicherlich sind Ihnen auch die Ergebnisse neuester Hirnforschungen bekannt, die belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase ist. Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann. Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.

Auch mit Blick auf einen verantwortungsbewußten Umgang mit Steuermitteln ist es geradezu fahrlässig, Kinderbetreuungseinrichtungen den Vorzug vor gerechter Wahlfreiheit zu geben. Das Betreuungsgeld betrug zuletzt 150 Euro, wohingegen ein Krippenplatz teilweise das Zehnfache (EUR 1.500) kosten kann. Weshalb also dieser finanzielle Aufwand für ein ideologisch motiviertes Erziehungsmodell der staatlichen Kinderbetreuung, das nicht dem Wunsch und der Lebenswirklichkeit des allergrößten Teiles der Familien in unserem Land entspricht?

Im Namen hunderttausender junger Familien, fordere ich Sie daher auf, echte Wahlfreiheit für junge Familien zu schaffen, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, für oder gegen eine Kinderbetreuung in der Familie entscheiden zu können. Setzen Sie ein Zeichen gegen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang gegenüber jungen Familien. Veranlassen Sie endlich Schritte für eine faire und gerechte Unterstützung von Familien in Deutschland, die echte Wahlfreiheit schafft.

Ich ersuche Sie höflichst, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch in Ihrem Bundesland bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden können.

Vielen Dank für Ihre wichtige Unterstützung.

[Ihr Name]