Petition an: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Nein zur Selektion von Kindern mit Behinderung!
Nein zur Selektion von Kindern mit Behinderung!
Aktualisierung 30. August 2021: Jetzt kann nur noch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die "besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion" Ungeborener Kinder mit absehbarer Trisomie, die Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gegenüber Medien benennt, stoppen.
Denn der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen hat am 19. August 2021 beschlossen, dass die "Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien" Frauen in der Schwangerschaft "in begründeten Einzelfällen" als Krankenkassenleistung angeboten werden soll.
Sollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die zweimonatige Prüfungsfrist, die seinem Ministerium nun zusteht, verstreichen lassen, ohne den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beanstanden, wird dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtsgültig werden. Die Folge wäre dann, dass ab Januar 2022 die Tests, die zum Aufspüren von Trisomien führen, zur Kassenleistung würden.
Bereits jetzt werden in Deutschland rund 90 Prozent der Ungeborenen Kinder, für die während der Schwangerschaft eine mögliche Trisomie diagnostiziert wird, durch Abtreibung getötet. Wenn der "Präna-Test" nun zur Kassenleistung werden sollte, wird dieser Prozentsatz weiter steigen.
Bitte helfen Sie mit, dass die regelmäßige Selektion Ungeborener Kinder mit Trisomie und ihre Tötung im Mutterleib durch den Bluttest auf Trisomie nicht weiter gefördert wird und unterzeichnen Sie die beistehende Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit der Forderung, die Zulassung dieser Tests als Kassenleistung zu beanstanden und damit zu stoppen.
Hinweis: Diese Petition wurde ursprünglich am 12. Februar 2020 gestartet. Mit der Aktualisierung passen wir einige Formulierungen des ursprünglichen Petitionsschreibens an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an die aktuelle Situation an:
- Ursprünglich: "Vergangenen September hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Klinken entschieden, dass der sogenannte Praena-Test ab Herbst 2020 Kassenleistung werden soll."
- Neue Formulierung: "Am 19. August 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Klinken entschieden, dass der sogenannte Praena-Test ab Januar 2022 Kassenleistung werden soll."
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Weitere Informationen zur Aktualisierung:
Trisomie-Test wird Kassenleistung (Tagesschau .de):
https://www.tagesschau.de/inland/nipt-test-trisomie-101.html
Ungeborene Kinder in Gefahr (CNA Deutsch):
https://de.catholicnewsagency.com/article/ungeborene-kinder-in-gefahr-1472
Trotz Bedenken: Bluttest auf Down-Syndrom in Deutschland ab 2022 Kassenleistung (CNA Deutsch):
https://de.catholicnewsagency.com/story/trotz-bedenken-bluttest-auf-down-syndrom-in-deutschland-ab-2022-auf-kassenleistung-9013
Bei Trisomie-Blutests droht ein gefährlicher Automatismus (katholisch .de):
https://www.katholisch.de/artikel/31008-bei-trisomie-bluttests-droht-ein-gefaehrlicher-automatismus
Vorgeburtliche Blutests werden Kassenleistung - Kritik von Bischöfen (katholisch. de):
https://www.katholisch.de/artikel/30966-vorgeburtliche-bluttests-werden-kassenleistung-kritik-von-bischoefen
Im September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Klinken entschieden, dass der sogenannte Praena-Test ab Herbst 2020 Kassenleistung werden soll. Bereits jetzt gibt es diverse vorgeburtliche Untersuchungen wie Fruchtwasseruntersuchung, Plazenta-Punktion, Nabelschnurpunktion und vieles mehr. All diese Tests sind nicht nur ein riskanter Eingriff in die Schwangerschaft, sondern dienen auch (oder vor allem) der vorgeburtlichen Feststellung möglicher Behinderungen beim Kind.
Beim neuen Praena-Test handelt es sich um eine Untersuchung des mütterlichen Blutes. Das mütterliche Blut beinhaltet kindliches Erbgut, welches für die Feststellung möglicher Fehlbildungen verwendet wird. Da es sich beim Praena-Test um eine Untersuchung handelt, die keinen Eingriff in die Gebärmutter benötigt, wird er als vermeintlich „ungefährlich“ für das ungeborene Kind beworben (siehe die Homepage der durchführenden Firma lifecodexx.com). Ein positives Testergebnis würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Abtreibung führen – von „ungefährlich“ für das ungeborene Kind kann also nicht die Rede sein.
Denn Aufgabe des Praena-Testes ist es, gezielt nach den fetalen Trisomien 13, 18 und 21 zu fahnden. Dies ermöglicht noch leichter die vorgeburtliche Selektion von Kindern mit einer Behinderung und wird für tausende vorgeburtliche Kinder das Todesurteil sein.
Wenn Frauen beim Verdacht auf eine mögliche Behinderung ihres Kindes sofort zum Bluttest geraten wird, sind sie in dieser ohnehin belastenden Phase einem enormen psychischen Druck ausgesetzt. Es erscheint dann erst recht logisch und richtig, den Praena-Test wahrzunehmen, wenn er von der Krankenkasse übernommen wird. In Deutschland werden bereits jetzt 9 von 10 Kindern mit der Diagnose Trisomie 21 abgetrieben. Eine Diskriminierung von Kindern mit (möglicher) Behinderung ist also jetzt schon zu erkennen. Die Einordung in lebenswertes und nicht-lebenswertes Leben darf nicht auch noch von der Krankenkasse finanziert werden!
Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welches Interesse die deutschen Krankenkassen daran haben, solch teure Bluttests in ihren Leistungskatalog aufzunehmen? Überlegen Sie einmal, was für eine Krankenkasse mehr kostet: Ein nicht gesundes Kind, für das Krankenhausaufenthalte, Therapien, Sanitärausrüstung bezahlt werden müssen, oder ein einziger Bluttest, mit dem sich eine „andere Möglichkeit“ ergibt…
Der Beschluss des G-BA wird wirksam, sobald das Bundesgesundheitsministerium ihn geprüft und nicht beanstandet hat.
Wir fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und alle entscheidungstragenden Politiker in unserem Land auf, sich gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu stellen, und diesen zu beanstanden, damit alle Kinder - auch die ungeborenen Kinder - den Schutz bekommen, der ihnen zusteht. Einfach nur aus dem Grund, weil sie Menschen sind, so wie wir!
Weitere Informationen:
Infoseite der Fa. PraenaTest:
https://lifecodexx.com/fuer-schwangere/praenatest/
Lebenshilfe: Vorgeburtliche Blutests diskriminieren Menschen mit Behinderung:
https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-vorgeburtliche-bluttests-diskriminieren-menschen-mit-behinderung/
Krankenkassen zahlen Praena-Test unter Bedingugen:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/bluttests-auf-trisomie-krankenkassen-zahlen-praena-test-unter-bedingungen/25032780.html