Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Denn es ist unsere Natur, daß der Mensch aus dem Liebesakt eines Mannes mit einer Frau gezeugt wird. Die Ehe bildet dafür seit jeher den verbindlichen Rahmen - in allen Gesellschaften, Kulturen und Religionen. Die Ehe ist Keimzelle der Familie und damit Keimzelle des Staates.
Allein aus diesem Grund stellt unser Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen staatlichen Schutz und nicht um andere Lebensgemeinschaften zu diskriminieren. Das Grundgesetz hat die Ehe nicht geschaffen und nicht definiert...
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