Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett!

Petition an: Bundesjustizminister Heiko Maas

 

Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett!

Gewonnen!

Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett!

Neues zur Petiton (06.04.2017): „Heiraten wird in Deutschland künftig ausnahmslos erst ab 18 Jahren möglich sein. Das nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor.“ (http://diepresse.com/home/ausland/welt/5196022/In-Deutschland-ist-Heiraten-kuenftig-erst-ab-18-Jahren-erlaubt)

Ein herzliches Dankeschön an alle Unterzeichner dieser Petition, die diesen schönen Erfolg mitermöglicht haben!


Neues zur Petition (17.02.2017): Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit Ihnen - mit allen Unterzeichnern dieser Petition - einen Erfolg erringen konnten:

Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD auf ein Gesetz gegen sogenannte Kinderehen geeinigt. Wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion bestätigte, verständigten sich die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, darauf, den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zügig umzusetzen.

Demnach ist geplant, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren "nichtig" sein sollen. Entscheidend dafür sein soll, in welchem Alter die Ehe geschlossen wurde. Wenn beispielsweise ein 14-jähriges Mädchen mit einem 18-jährigen Mann verheiratet wird, sollen die Behörden das so behandeln, als sei die Ehe nicht geschlossen worden. Dies soll auch für Ehen gelten, die im Ausland eingegangen wurden.

Wir werden natürlich weiter beobachten, ob dieses Gesetz nun auch wirklich umgehend beschlossen und umgesetzt wird. 

Weitere Informationen:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/gesetzentwurf-verbot-kinderehen-heiko-maas-koalition-einigung
https://www.welt.de/politik/deutschland/article162077069/Koalition-einigt-sich-auf-das-Verbot-von-Kinderehen.html


In Deutschland liegt das Alter für die Ehemündigkeit bei 18 Jahren. In Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz eine Eheschließung auch für Paare, bei denen einer der Partner zwischen 16 und 18 Jahren alt ist.

Durch die Einreise einer hohen Zahl von Migranten und Asylsuchenden im Zuge der „Flüchtlingskrise“ kam eine nicht unbeträchtliche Zahl von Paaren ins Land, bei denen ein Partner - meist die Frau - unter 18 Jahren alt ist. Im Ausländerzentralregister waren Stand Juli 2016 1.475 Zuwandererpaare mit einem minderjährigen Jugendlichen als (Ehe)Partner erfasst. 361 dieser Jugendlichen sind jünger als 14 Jahre.

Die Ehen dieser Paare wurden nach den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Herkunftsländer geschlossen, die oft auf völlig anderen Rechtsprinzipien – meist auf dem islamischen Scharia-Recht – beruhen. Die betroffenen Paare versuchen nun, in Deutschland eine Anerkennung ihrer Ehe zu erlangen.

Bundesjustizminister Heiko Maas ließ Ende Oktober 2016 ein Gesetz ankündigen, das zur Anerkennung der meisten dieser Ehen mit einem minderjährigen Partner führen würde, obwohl eine Eheschließung nach deutschem Recht nicht möglich gewesen wäre. Nur auf Antrag wäre eine Anhörung vorgesehen, die zur Auflösung dieser Ehen führen könnte.

Mit dieser Petition fordern wir Bundesjustizminister Heiko Maas auf: Bitte stellen Sie sicher, dass die in Deutschland geltenden Standards auch bei der Anerkennung von nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen durchgängig zur Anwendung kommen, denn:

  • Nach deutschem Recht sind sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen Kindesmissbrauch. Der deutsche Staat muss hier seiner Fürsorgepflicht für die Kinder gerecht werden. Eine Anerkennung und Fortsetzung von Ehen mit unter 14-jährigen darf es grundsätzlich nicht geben.
  • Auch eine Anerkennung von Ehen, in denen ein Partner das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf es nicht geben, da durch eine Anerkennung das deutsche Recht unterwandert würde. Die Fortsetzung derartiger Ehen ist behördlich zu unterbinden.
  • In jenen Fällen, bei denen nach deutschem Recht eine Ausnahme möglich wäre, kann die Anerkennung dann erfolgen, wenn nach einer dem in Deutschland angewandten Verfahren gleichwertigen Überprüfung die Eheschließung erlaubt würde.

Weitere Informationen:
http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/will-kinderehen-nicht-verbieten-48510094.bild.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/heiko-maas-kinderehen-gesetzesentwurf-minderjaehrige-fluechtlinge
http://www.huffingtonpost.de/2016/10/29/justizminister-maas-will-kinderehen-doch-nicht-verbieten_n_12701318.html
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/maas-will-mit-kinderehen-kindesmissbrauch-legalisieren/
http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderehen-in-deutschland-wie-die-betroffenen-leiden-a-1116340.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kinderehen-in-deutschland-integrationsbeauftragte-aydan-oezoguz-gegen-pauschales-verbot-a-1119480.html
http://www.kath.net/news/57315
https://www.domradio.de/themen/ehe-und-familie/2017-02-11/umgang-mit-minderjaehrigen-fluechtlingen

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Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Heiko Maas,

es kann nicht angehen, dass die in Deutschland geltenden Standards für den Kinder- und Jugendschutz durch die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Kinderehen außer Kraft gesetzt oder umgangen werden.

Die deutsche Rechtsordnung muss auch für Zuwanderer, Migranten und Flüchtlinge gelten und durchgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Kinderehen dürfen vom deutschen Staat nicht anerkannt werden. Dieser hat vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass solche Kinderehen in Deutschland nicht fortgesetzt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die in Deutschland geltenden Gesetze auch bei der Anerkennung von nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen durchgängig zur Anwendung kommen.

Nach deutschem Recht sind sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen Kindesmissbrauch. Der deutsche Staat muss hier seiner Fürsorgepflicht für die Kinder gerecht werden. Keine Anerkennung und Fortsetzung von Ehen mit unter 14-jährigen!

Auch eine Anerkennung von Ehen, in denen ein Partner das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf es nicht geben, da durch eine Anerkennung das deutsche Recht unterwandert würde. Die Fortsetzung derartiger Ehen ist behördlich zu unterbinden.

In jenen Fällen, bei denen nach deutschem Recht eine Ausnahme möglich wäre, kann die Anerkennung dann erfolgen, wenn nach einer dem in Deutschland angewandten Verfahren gleichwertigen Überprüfung die Eheschließung erlaubt würde.

[Ihr Name]

Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Heiko Maas,

es kann nicht angehen, dass die in Deutschland geltenden Standards für den Kinder- und Jugendschutz durch die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Kinderehen außer Kraft gesetzt oder umgangen werden.

Die deutsche Rechtsordnung muss auch für Zuwanderer, Migranten und Flüchtlinge gelten und durchgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Kinderehen dürfen vom deutschen Staat nicht anerkannt werden. Dieser hat vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass solche Kinderehen in Deutschland nicht fortgesetzt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die in Deutschland geltenden Gesetze auch bei der Anerkennung von nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen durchgängig zur Anwendung kommen.

Nach deutschem Recht sind sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen Kindesmissbrauch. Der deutsche Staat muss hier seiner Fürsorgepflicht für die Kinder gerecht werden. Keine Anerkennung und Fortsetzung von Ehen mit unter 14-jährigen!

Auch eine Anerkennung von Ehen, in denen ein Partner das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf es nicht geben, da durch eine Anerkennung das deutsche Recht unterwandert würde. Die Fortsetzung derartiger Ehen ist behördlich zu unterbinden.

In jenen Fällen, bei denen nach deutschem Recht eine Ausnahme möglich wäre, kann die Anerkennung dann erfolgen, wenn nach einer dem in Deutschland angewandten Verfahren gleichwertigen Überprüfung die Eheschließung erlaubt würde.

[Ihr Name]