Petition an: den Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Frank-Jürgen Weise
Christlichen Konvertiten Asyl gewähren!
Erfolgreich
Christlichen Konvertiten Asyl gewähren!
Ergebnisse und Abschluss der Petition (28. Februar 2017):
Aufgrund zahlreicher Beschwerden beim BAMF, mehrerer Presseberichte und dieser Petition bat uns die Präsidentin der Abteilung Internationale Aufgaben, Grundlagen Asylverfahren und Migration Anfang Januar 2017 um Aktenzeichen von Ablehnungsbescheiden christlicher Konvertiten, um den in der Petition beschriebenen Sachverhalten nachzugehen. Mittlerweile fanden Gespräche von Vertretern der Betroffenen mit der höchsten Leitungsebene des BAMF statt und das Thema ist in Arbeit.
Es wurden der Fragenkatalog für das Herkunftsland Iran und die Leitsätze für den Iran neu herausgegeben. Beide Dokumente haben die kritisierten Sachverhalte im Blick und regeln, dass kein Glaubensexamen stattfinden darf. Der Dialog mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche wird fortgesetzt.
Uns wurde versichert, dass man die Angelegenheit wichtig nimmt und Probleme in der praktischen Umsetzung nicht auf sich beruhen lassen wird. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, die noch immer zahlreichen anhängigen Verfahren zügig abzuarbeiten und gleichzeitig auf die offensichtlich passierten Fehler zu reagieren, Bescheide zu prüfen und interne Prozesse zu verändern, um weitere Fehler zu vermeiden. Zur Personalsituation wurde uns erklärt, dass mehrere Anhörer und Entscheider der zweifelhaften Bescheide nur kurzfristig beim BAMF gearbeitet und es bereits wieder verlassen haben. Man bemüht sich außerdem, als Übersetzer Christen zu finden, damit insbesondere Konvertiten nicht mehr muslimischen Dolmetschern ausgeliefert sind.
Die bisher eingereichten Fälle werden vom BAMF geprüft mit offenem Ergebnis. Diese Prüfung hat bis zu ihrem Abschluss keine rechtswirksame, aufschiebende Wirkung für Abschiebung. Da es im Asylverfahren kein Widerspruchsverfahren gibt wie bei anderen behördlichen Entscheidungen, muss gleichzeitig der Klageweg beschritten werden vor Ablauf der entsprechenden Fristen. Zurzeit finden kaum Abschiebungen in den Iran statt. Ernster ist die Lage für Afghanen. Hier sollte innerhalb der geltenden Fristen Klage eingereicht werden, um eine Abschiebung zu verhindern.
In besonderen Härtefällen bearbeitet das BAMF jedoch Beschwerden, wie jetzt aufgrund der offensichtlichen vielen Fehlentscheidungen bei christlichen Konvertiten. Weitere Fälle zur Überprüfung können an die Bundesgeschäftsstelle von Bündnis C [email protected] geschickt werden.
Wir danken nochmals allen Unterzeichnern der Petition, die mitgewirkt haben, dass die Problematik in der Entscheidungsebene des BAMF wahr- und ernstgenommen wurde.
Wir beenden damit diese Petition und danken CititzenGo für die Unterstützung!
Bündnis C – Christen für Deutschland
In den letzten Monaten wurden die Asylanträge vom Islam zum Christentum konvertierter Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer häufiger negativ entschieden. Insbesondere handelt es sich um Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die häufig schon in ihren Heimatländern Christen geworden sind, sich aufgrund massiver Verfolgung jedoch nicht taufen lassen konnten.
Mit teils haarsträubenden Begründungen unterstellt das BAMF Konvertiten, dass sie keine ernsthaften Christen seien, sondern sich nur aus opportunistischen Gründen haben taufen lassen, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten. Dabei greift das BAMF massiv in kirchliche Belange ein und stellt Kriterien für die Anerkennung der Bewerber als Christen auf, die mit der Lehre der Kirchen wenig oder gar nichts gemein haben. Pfarramtliche Bescheinigungen, die die Ernsthaftigkeit der Konversion aufgrund der Erfahrungen mit dem Asylbewerber bezeugen, werden in vielen Fällen nicht beachtet oder den Pfarrern Falschaussagen und fahrlässige Sakramentszulassung unterstellt.
Protokolle der Anhörungen sind oft unvollständig oder falsch, weil die muslimischen Dolmetscher wie auch manche Anhörer den Ausführungen des Asylbewerbers zu seinem Glauben keine Bedeutung beimessen, sie nicht übersetzen bzw. protokollieren wollen oder Begriffe des christlichen Glaubens falsch übersetzen. Antragsteller berichten sogar, dass sie wegen ihres Bekenntnisses zum christlichen Glauben vom Anhörer und vom Dolmetscher verspottet wurden. Häufig wird die Rückübersetzung des Protokolls verwehrt, die ihnen zusteht. Asylentscheider, die den Antragsteller nicht selbst angehört haben, entscheiden jedoch nach Aktenlage anhand dieser Protokolle.
Die Ablehnungsbescheide bestehen aus wiederkehrenden, vorgefertigten Textbausteinen, die zur persönlichen Situation des Asylbewerbers häufig keinen Bezug haben. Als logische Folge werden immer mehr Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträgen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Unterzeichnen Sie bitte diese Petition an den Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr. Frank-Jürgen Weise.
Christliche Asylbewerber aus islamischen Ländern dürfen vom BAMF nicht länger diskriminiert werden. Wir fordern für sie die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) wegen persönlicher Verfolgung aufgrund ihrer Religion.
Vielen Dank!
Bündnis C – Christen für Deutschland
Herzlichen Dank allen Unterstützern, die die Petition unterzeichnet haben!
Mit dem Ergebnis wurde am 30.11.2016 folgender Brief an den Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr. Frank-Jürgen Weise geschickt und um einen Gesprächstermin gebeten:
Sehr geehrter Herr Weise,
die Petition „Christlichen Konvertiten Asyl gewähren!“ unter http://www.citizengo.org/de/pc/38314-christlichen-konvertiten-asyl-gewaehren?tc=gm haben in den letzten vier Wochen mehr als 13 000 Menschen unterschrieben und damit unserer Forderung nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) wegen persönlicher Verfolgung aufgrund der Religion Nachdruck verliehen. Mittlerweile haben sich weitere Kirchenvertreter zu den abgelehnten Asylanträgen getaufter Flüchtlinge zu Wort gemeldet: http://www.idea.de/frei-kirchen/detail/bayerische-kirche-kritisiert-glaubenspruefungen-bei-fluechtlingen-99079.html.
Wir bitten Sie um einen Gesprächstermin, um zu erfahren, was im BAMF unternommen wird, um die Anträge zum christlichen Glauben konvertierter Asylbewerber sachgerecht zu behandeln. Es ist bekannt, dass Sie zum Ende des Jahres das BAMF wieder verlassen werden. Bitte sorgen Sie vorher dafür, dass wegen ihres Glaubens verfolgten Christen durch Ihre Behörde in Deutschland Gerechtigkeit widerfährt. Wir sind mit in der Flüchtlingsarbeit erfahrenen Kirchenvertretern zusammen gern bereit, dem BAMF dafür praktische Hilfen zu liefern.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und ein Gespräch dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis C – Christen für Deutschland
Gleichzeitig haben wir uns an den zuständigen Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Maizière gewandt mit der Bitte dafür zu sorgen, dass vom Islam zum Christentum konvertierte Asylbewerber in Deutschland adäquat geschützt werden und ihnen durch das BAMF Gerechtigkeit widerfährt.