Asyl: Abschiebung verfolgter Christen sofort stoppen!

BAMF: Die Abschiebung zum Christentum konvertierter Flüchtlinge sofort stoppen!

 

Asyl: Abschiebung verfolgter Christen sofort stoppen!

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Immer seltener werden Asylanträge von Flüchtlingen, die zum Christentum konvertiert sind, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv beschieden. Berichte häufen sich, dass das BAMF die Glaubwürdigkeit von Konversionen bezweifelt, egal wie glaubwürdig die Zeugnisse auch christlicher Gemeinden über das Engagement der christlichen Flüchtlinge ausfallen.

Die sorgfältige Prüfung der Asylanträge konvertierter Christen wird zunehmend bezweifelt: „Wir haben es in der letzten Zeit erlebt, dass bei der Prüfung der Asylanträge nicht richtig ernst genommen wurde, wenn Geflüchtete sich in unseren Gemeinden haben taufen lassen“, so Bischof Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Dabei gefährdet die Abschiebung die geflohenen Christen in massiver Weise und lässt ihre Glaubenspraxis in den Heimatländern zur Lebensgefährdung werden.

Hans-Jörg Voigt, Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), stellt ebenso fest, dass das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) [..] seit einiger Zeit auf Hochtouren daran [arbeitet], Tausende Ablehnungs- und Abschiebebescheide für konvertierte christliche Flüchtlinge auszustellen, die nun um Leib und Leben fürchten müssen und verzweifelt feststellen, dass ihnen in diesem Land der Schutz versagt wird.“

Dabei werde „völlig willkürlich bewertet und sich in diesem Zusammenhang immer wieder auch Urteile über Glaubenslehren und Glaubenspraxis der Kirchen“ angemaßt, was einer staatlichen Behörde nicht zusteht. Zynisch heiße es in den Abschiebebescheiden: "Die Ausführungen zur derzeitigen Glaubenspraxis des Antragstellers, also der Kirchenbesuche, sind durchaus glaubhaft und nachvollziehbar. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist jedoch daraus nicht überzeugend erkennbar." Ersthafte und tiefgläubige Christen werden hierbei nun nicht nur durch die staatliche Verfolgung in ihren Heimatländern gefährdet, sondern auch durch die Willkür deutscher Einrichtungen, die das Grundrecht auf Asyl gerade für bedrohte Minderheiten zu schützen haben.

Unterstützen Sie daher diese Petition, um die Abschiebung gefährdeter christlicher Flüchtlinge zu verhindern!

Einer durch willkürliche Entscheidungen deutscher Behörden geförderten Christenverfolgung muss ein Riegel vorgeschoben werden! 


Weitere Informationen:
Deutschlandfunk: Immer weniger christliche Konvertiten werden anerkannt
http://www.kath.net/news/62597
https://www.jesus.de/asylverfahren-bekehrung-zum-christlichen-glauben-ernst-nehmen/

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Asyl: Abschiebung verfolgter Christen sofort stoppen!

Sehr geehrte Frau Jutta Cordt,

es mehren sich die Berichte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer noch die Asylanträge der zum Christentum konvertierten Flüchtlinge in großer Zahl ablehnt.

Mit teilweise zynischer Begründung werden glaubhafte Zeugnisse über ernsthaft zum Christentum übergetretene Menschen, denen nun im Heimatland sichere Verfolgung droht, negativ behandelt, und damit offensichtlich unterstellt, die Konversionen seien nur aus Gründen der Opportunität erfolgt:Die Ausführungen zur derzeitigen Glaubenspraxis des Antragstellers, also der Kirchenbesuche, sind durchaus glaubhaft und nachvollziehbar. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist jedoch daraus nicht überzeugend erkennbar.“ Die Bewertung von Konversionen liegt dabei aber außerhalb des Kompetenzbereichs Ihrer Behörde. 

Dabei greift das BAMF massiv in kirchliche Belange ein und stellt Kriterien für die Anerkennung der Bewerber als Christen auf, die mit der Lehre der Kirchen wenig oder gar nichts gemein haben. Die bisherigen Vorgänge und Berichte investigativer Journalisten legen vielmehr Nahe, dass Kirchen und christliche Gemeinden ihren geflüchteten Gläubigen raten müssen, ihre Konversion zu verschleiern und sich als Moslems auszugeben.

Sehr geehrte Frau Cordt, als Fluchtland, das sich zum christlichen Kulturkreis zählt, stehen wir in der Verantwortung, Schutz jenen zu gewähren, die um ihres Glaubens willen in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind. Christen gehören derzeit zur am meisten verfolgten Gruppe von Menschen auf der Erde. 

Gerade Deutschland steht in der Pflicht, mit seinen großzügigen Maßnahmen gerade jenen gerecht zu werden, die es am nötigsten haben. Anträge dieser Menschen sind somit mit größter Sorgfalt zu behandeln und MitarbeiterInnen ihrer Behörde erst recht gehalten, die verfassungsmäßige Religionsfreiheit auch in diesen Belangen zu wahren und ihre möglicherweise negative persönliche Einstellung zum christlichen Bekenntnis nicht zum Maßstab zu erheben, Fluchtgründe zu verwerfen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Behörde im Rahmen des Grundgesetzes Asylrecht durchsetzt und Recht und Gesetz zuwiderlaufende Praktiken abstellt, die verfolgte Christen an Leib und Leben gefährden!  

[Ihr Name]

Asyl: Abschiebung verfolgter Christen sofort stoppen!

Sehr geehrte Frau Jutta Cordt,

es mehren sich die Berichte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer noch die Asylanträge der zum Christentum konvertierten Flüchtlinge in großer Zahl ablehnt.

Mit teilweise zynischer Begründung werden glaubhafte Zeugnisse über ernsthaft zum Christentum übergetretene Menschen, denen nun im Heimatland sichere Verfolgung droht, negativ behandelt, und damit offensichtlich unterstellt, die Konversionen seien nur aus Gründen der Opportunität erfolgt:Die Ausführungen zur derzeitigen Glaubenspraxis des Antragstellers, also der Kirchenbesuche, sind durchaus glaubhaft und nachvollziehbar. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist jedoch daraus nicht überzeugend erkennbar.“ Die Bewertung von Konversionen liegt dabei aber außerhalb des Kompetenzbereichs Ihrer Behörde. 

Dabei greift das BAMF massiv in kirchliche Belange ein und stellt Kriterien für die Anerkennung der Bewerber als Christen auf, die mit der Lehre der Kirchen wenig oder gar nichts gemein haben. Die bisherigen Vorgänge und Berichte investigativer Journalisten legen vielmehr Nahe, dass Kirchen und christliche Gemeinden ihren geflüchteten Gläubigen raten müssen, ihre Konversion zu verschleiern und sich als Moslems auszugeben.

Sehr geehrte Frau Cordt, als Fluchtland, das sich zum christlichen Kulturkreis zählt, stehen wir in der Verantwortung, Schutz jenen zu gewähren, die um ihres Glaubens willen in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind. Christen gehören derzeit zur am meisten verfolgten Gruppe von Menschen auf der Erde. 

Gerade Deutschland steht in der Pflicht, mit seinen großzügigen Maßnahmen gerade jenen gerecht zu werden, die es am nötigsten haben. Anträge dieser Menschen sind somit mit größter Sorgfalt zu behandeln und MitarbeiterInnen ihrer Behörde erst recht gehalten, die verfassungsmäßige Religionsfreiheit auch in diesen Belangen zu wahren und ihre möglicherweise negative persönliche Einstellung zum christlichen Bekenntnis nicht zum Maßstab zu erheben, Fluchtgründe zu verwerfen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Behörde im Rahmen des Grundgesetzes Asylrecht durchsetzt und Recht und Gesetz zuwiderlaufende Praktiken abstellt, die verfolgte Christen an Leib und Leben gefährden!  

[Ihr Name]