Petition an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Unterstützung für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Rezeptpflicht für Pille danach - ärztliche Beratung garantieren
abgeschlossen
Unterstützung für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Rezeptpflicht für Pille danach - ärztliche Beratung garantieren
Update 13.03.2015:
Am 6. März 2015 hat der Bundesrat einer zuvor bereits vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderung der Verschreibungsordnung zugestimmt. Ab dem 15. März 2015 werden die beiden Medikamente ellaOne® und PiDaNa rezeptfrei in den Apotheken abgegeben. Über Internetapotheken werden die Präparate nicht rezeptfrei erhältlich sein. Für Frauen unter 21 Jahren erfolgt die Abgabe kostenfrei, wenn sie sich das Präparat vom Arzt verschreiben lassen.
Das Medikament ellaOne® wird gemeinhin mit dem unscheinbaren Ausdruck „Pille danach“ benannt. Dabei ist das Präparat alles andere als harmlos. Selbst Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war bisher überzeugt, die Einnahme führe zu teils schweren Nebenwirkungen, weshalb ellaOne® nur von einem Arzt nach ausführlicher Beratung verschrieben werden dürfe.
Zudem gibt es für das Mittel, das erst seit 2009 auf dem Markt ist, noch keine fundierten Langzeitstudien über Nebenwirkungen und Verträglichkeit. Chemisch weist der Hauptwirkstoff Ulipristilacetat (UPA) eine sehr weitgehende Verwandtschaft zu der bereits langjährig im gleichen Unternehmen entwickelten Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) auf. So wundert es nicht, dass selbst ellaOne® vertreibende Firmen in früheren Veröffentlichungen sogar ihrerseits eindeutige positive Äußerungen zur nidationshemmenden, d.h. frühabtreibenden Wirkung von UPA gemacht haben. Dies trifft ebenso auch auf einzelne vorliegende Stellungnahmen anderer ärztlicher und pharmakologischer Befürworter der „Pille danach“ zu (Quelle: Stellungnahme des Arbeitskreises „Ethik in der Medizin“ der CdL).
Weiter heißt es in dieser Stellungnahme: „Das Mittel, das bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft mit fast hundertprozentiger Wirksamkeit verhindern soll, kann diesen erstaunlich hohen Wirkungsgrad nur erreichen, in dem es sowohl die Ovulation als auch die erfolgreiche Nidation hemmen kann.....ellaOne® ist keinesfalls ein harmloses, sicher wirkendes „Notfall-Medikament zur Nachverhütung“, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und beendet früh das Leben des möglicherweise schon entstandenen Embryos. Dies geschieht durch die sehr hohe Hormondosis, die etwa der Größenordnung der gesamten Monatspackung üblicher Verhütungspillen entspricht.“
Vor wenigen Tagen hat nun die EU-Kommission das Medikament ellaOne® von der Rezeptpflicht befreit und europaweit freigegeben. Deutschland gehörte bei dieser EU-Kommissionsentscheidung erfreulicherweise zu jenen sieben Ländern, die im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes gegen eine völlige Rezeptfreigabe votiert haben. Dies ist sicherlich auch ein Verdienst des jetzigen Gesundheitsministers Gröhe. Denn ohne eine Beibehaltung der Rezeptpflicht - so war bisher erfreulicherweise aus seinem Ministerium zu hören - fehlt jede Möglichkeit von fachkundiger ärztlicher Beratung für die betroffene Frau. Vielfach würde sie die belastend hohe Hormondosis sogar sonst auch noch vergeblich und zu häufig einnehmen.
Um so enttäuschender sind neue Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, die nahe legen, dass Minister Hermann Gröhe seine Haltung ändern und sowohl ellaOne®, als auch das zweite als „Pille danach“ erhältliche Präparat PiDaNa, von der Rezeptpflicht befreien will. Wörtlich sagte Minister Gröhe: „Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine gute Beratung für beide Präparate aus einer Hand sicherzustellen. Wenn diese Beratung aufgrund einer Brüssler Entscheidung zukünftig nicht mehr zwingend durch einen Arzt vorgenommen werden muss, ist eine intensive Beratung auch in den Apotheken der richtige Weg“.
Neben der CdL (Christdemokraten für das Leben) spricht sich auch die Bundesärztekammer gegen eine Freigabe und für die (von der EU-Kommission durchaus erlaubte) Beibehaltung der Rezeptpflicht aus. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sieht einen rezeptfreien Verkauf der «Pille danach» kritisch. Sie bedauere den entsprechenden Vorstoß der Europäischen Zulassungsbehörde EMA, sagte Huml dem «Münchner Merkur» (Samstag): «Die «Pille danach» ist keine Halsschmerztablette, sondern ein starkes Medikament, das in den Hormonhaushalt der Frauen eingreift. (...) Deshalb halte ich nach wie vor eine ärztliche Untersuchung und Beratung der Frauen zu ihrem eigenen Schutz für sinnvoll.»
Fordern auch Sie Bundesgesundheitsminister Gröhe mit der Unterzeichnung der Petition auf, die bisherige Vorgehensweise in Deutschland beizubehalten und die „Pille danach“ nur gegen ärztliches Rezept abzugeben!
Medienecho:
kath.net: http://www.kath.net/news/49008