Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

Petition an: Justizministerin Christine Lambrecht, CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt

 

Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

pobjeda

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Aktualisierung 08. Juni 2021: Besondere Kinderrechte werden vorerst nicht im Grundgesetz verankert - wir haben diese Petition gewonnen! 

Nach Aussage von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht ist die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung besonderer Kinderrechte in der Verfassung für diese Legislaturperiode gescheitert. Dies habe eine abschließende Verhandlungsrunde der Bundestagsfraktionen ergeben.

Wir, die Teams von CitizenGO und DemofürAlle, danken allen Unterstützern, die über Monate durch Unterzeichnung unserer Petition, wie auch durch direkt an Abgeordnete gerichtete Anrufe, Briefe und Emails mitgeholfen haben, diesen klaren Sieg zu erringen.

Wir werden im beginnenden Bundestagswahlkampf darauf drängen, sicherzustellen, dass dieses Thema nach der Wahl nicht erneut auf die Agenda kommt - und natürlich bereit sein, jederzeit eine neue Kampagne zu starten, falls es doch einen neuen Versuch zur Verankerung von besonderen Kinderrechten im Grundgesetz geben sollte!

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Weitere Informationen zum Petititionserfolg:

Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz (Tagesschau .de):
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kinderrechte-grundgesetz-113.html


Aktualisierung 09. Februar 2021: In einem kürzlich auf "Tichys Einblick" veröffentlichten Gastbeitrag hat die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Pantel ausführlich und eindringlich dargelegt, warum die Grundgesetzänderung bezüglich "Kinderrechten" unbedingt unterbleiben sollte.

Ausgehend von der Fragestellung: "Werden dadurch Elternrechte zugunsten des Staates eingeschränkt? Oder handelt es sich um eine eher plakative Formulierung?" legt Frau Pantel ausführlich dar, warum eine Verschiebung der Erziehungs- und Betreuungsrechte weg von den Eltern und hin zum Staat einen Trend manifestieren würde, der im Extremfall zu staatlicher Einmischung führen könnte und bei dem das Kindeswohl keineswegs immer als Leitprinzip angewendet würde.

Weiter führt die Abgeordnete aus: "Jenseits der familienrechtlichen Dimension des Vorhabens, würde eine solche Grundgesetzänderung aber auch die Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat relativieren, also ganz originäre und elementare, im Grundgesetz besonders betonte und geschützte Freiheitsrechte. Auf gut deutsch: Unsere Verfassung bestimmt, dass der Staat den Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder grundsätzlich nicht 'reinzureden" hat."

Wir empfehlen sehr, den Gastbeitrag vollständig zu lesen. Sie können ihn abrufen, indem sie hier klicken.

Laut einer aktuellen Umfrage der Tagespost lehnt eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung besondere Kinderrechte im Grundgesetz ab. 

Es ist dringend und wichtig, weiter aktiv zu bleiben, unsere Petition zu teilen und zu verbreiten und vor allem auch Bundestagsabgeordnete persönlich anzusprechen, und sie aufzufordern, dieser Gesetzesinitiative ihre Zustimmung zu verweigern!

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Weitere Informationen zur Aktualisierung:

"Kinderrechte" im Grundgesetz? Die Änderung sollte unterbleiben (Tichys Einblick):
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/kinderrechte-im-grundgesetz/

6 von 10 Deutschen sehen Kinderrechte im Grundgesetz kritisch (Die Tagespost):
https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/6-von-10-deutschen-sehen-kinderrechte-im-grundgesetz-kritisch;art315,215230 


Aktualisierung 13. Januar 2021:Justizministerin Lambrecht (SPD) gibt auch 2021 keine Ruhe und hat gleich zu Jahresbeginn eine neue, scheinbar abgemilderte Formulierung für die Festschreibung von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgelegt.

ABER: Unabhängig von der Formulierung hebeln besondere ‘Kinderrechte‘ in der Verfassung das Elternrecht aus und ermöglichen staatlichen Behörden unzulässige Eingriffe in die Familie.

Wie gefährlich das Vorhaben ist, zeigt DemoFürAlle-Sprecherin Hedwig v. Beverfoerde in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme auf: 

»Nach mehreren gescheiterten Versuchen präsentiert die Bundesregierung nun einen neuen Formulierungsvorschlag für ‘Kinderrechte‘, der als eine inhaltliche Leerformel das Grundgesetz aufblähen soll. 

Ganz unabhängig davon, wie harmlos die Formulierung gesonderter ‘Kinderrechte‘ im Grundgesetz erscheinen mag und sogar betont, die Erstverantwortung der Eltern bliebe unberührt: Allein die Tatsache einer Änderung des Art. 6 GG ruft zwangsläufig eine neue Rechtsprechung hervor und bringt dadurch das fein austarierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat ins Ungleichgewicht – zu Lasten der Eltern und der Kinder. Zusätzlich gibt die geplante Platzierung der ‘Kinderrechte‘ vor dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) der Rechtsprechung eine veränderte, gefährliche Gewichtung vor. Das natürliche Elternrecht würde damit de facto ausgehebelt und die Macht des Staates über die Familie deutlich ausgedehnt. 

‘Kinderrechte‘ im Grundgesetz bringen Kindern kein einziges neues Recht, dafür aber den staatlichen Behörden neue Zugriffsmöglichkeiten gegen die Familie. Es geht hier auch nicht um die Planung von Bolzplätzen, sondern um die Einführung einer Kita-Pflicht, Zwangsimpfungen u.ä. Mit diesem faulen ‘Kinderrechte‘-Kompromiss steht die SPD kurz vor Erreichen ihres seit Jahrzehnten verfolgten Ziels, die Eltern zu entrechten.

Damit es jedoch zur Grundgesetzänderung kommt, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Dass diese zustande kommt, ist längst nicht gesichert.” 

Wir appellieren daher an alle Abgeordneten, beim Ausverkauf elementarster Grundrechte nicht mehr mitzuspielen und den ‘Kinderrechten‘ ihre Stimme zu verweigern. 

Weitere Informationen zu den neuen Formulierungen:

Kinderrechte: Es geht um den Primat der Erziehung (Die Tagespost):
https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/kinderrechte-es-geht-um-den-primat-der-erziehung;art315,215104

Kinderrechte nur Lippenbekentntnisse (Tagesschau):
https://www.tagesschau.de/inland/kritik-kinderrechte-101.html


UPDATE!

Im Schatten des mit Covid-19 begründeten Ausnahmezustands hat die Bundesregierung ein bereits misslungenes Projekt wieder aus dem Papierkorb geholt: die Aufnahme von sog. "Kinderrechten" ins Grundgesetz. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte am 10.09.2020, die Regierung werde sich schon bald auf einen Gesetzentwurf einigen. Was für Unkundige zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine enorme Gefahr für das natürliche Elternrecht, und damit für die Kinder selbst, dar.

Obwohl der im November 2019 vorgelegte "Kinderrechte"-Gesetzentwurf von Christine Lambrecht am Widerstand mehrerer Minister und Abgeordneter der Union gescheitert war, unternimmt die Regierung nun einen erneuten Versuch: Am 25. August 2020 beschloss der Koalitionsausschuss (Bundeskanzlerin, Vizekanzler, Partei- und Fraktionsvorsitzende), die Arbeit an der umstrittenen Grundgesetzänderung wieder aufzunehmen.

Im Beschluss heißt es: "Die Koalition bildet eine Arbeitsgruppe zwischen Koalitionsparteien, -fraktionen und Regierungsvertretern zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern." Lambrecht bestätigte: "Es wird in Kürze ein hochrangiges Treffen aus Regierung, Fraktionen und den Koalitionsparteien geben, bei dem wir endlich eine Einigung festzurren wollen."

Offenbar wollen die "Kinderrechte"-Befürworter diese Grundgesetzänderung auf Biegen und Brechen durchsetzen – getreu dem Motto: Es wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt.

Aber: Die eigentliche Entscheidung treffen am Ende die Bundestagsabgeordneten. Wenn von ihnen 1/3 gegen eine Grundgesetzänderung stimmt, können "Kinderrechte" im Grundgesetz verhindert werden. Besonders die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist in der Frage "Kinderrechte" gespalten. Daher richten wir unseren Protest nicht nur an die verantwortliche Justizministerin Lambrecht, sondern auch an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und den CSU-Landesgruppen-Vorsitzenden Alexander Dobrindt. Wenn wir einen großen und spürbaren Proteststurm entfachen, können wir die Abgeordneten überzeugen, gegen "Kinderrechte" im Grundgesetz zu stimmen.

Warum muss diese Grundgesetzänderung verhindert werden? Weil "Kinderrechte" im Grundgesetz nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich sind.

  1. Das Grundgesetz weist keine Schutzlücke für Kinder auf. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  2. Eine Grundgesetzänderung wäre vor allem symbolischer Natur und würde nichts Konkretes zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beitragen oder sie vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung schützen. Diese Verbesserung kann nur über die Straf- oder Sozialgesetzgebung geschehen.
  3. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt keine Aufnahme von "Kinderrechten" in eine Verfassung. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992 als Bundesgesetz, was für ihre Umsetzung vollkommen ausreicht.
  4. Vor allem jedoch: "Kinderrechte" würden das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz aushebeln. Das im Grundgesetz klug und ausgewogen formulierte Verhältnis zwischen Eltern, Kinder und Staat würde gestört, wie bereits die juristischen Stellungnahmen von 2013 sowie 2016 und das CDU-interne Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) umfassend darlegen.
  5. Mit "Kinderrechten" im Grundgesetz könnte sich der Staat an Stelle der Eltern zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen so z.B. problemlos Maskenpflicht, Impfpflicht, Zwangsisolation oder Kindesentzug durchsetzen.

Diese große Gefahr wird durch die Textvorschläge der "Kinderrechte"-Arbeitsgruppe sowie den Gesetzentwurf von Lambrecht bestätigt. Bei allen Formulierungen fällt sofort auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Die Kinder werden losgelöst von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit Familie betrachtet. Es ist offensichtlich: Keiner der der bisherigen Entwürfe ist akzeptabel.

Fest steht: "Kinderrechte" im Grundgesetz verbessern nicht das Leben von Kindern, hebeln das Elternrecht aus und senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. Das Grundgesetz darf in dieser Frage nicht angetastet werden.

Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle setzt seine Petition aus 2019 daher fort und fordert die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und alle Beteiligten auf, das Projekt "Kinderrechte" im Grundgesetz endgültig fallen zu lassen und sich stattdessen für den Schutz des Elternrechts einzusetzen.

Wenn Sie diese Forderung unterstützen, unterschreiben Sie bitte nebenstehende Petition. Wenn Sie über die weiteren Aktionen von DemoFürAlle informiert werden möchten, setzen Sie bitte vor Ihrer Unterzeichnung das entsprechende Häkchen. 


Weitere Informationen:

Juristische Gutachten zum Thema "Kinderrechte":

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Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

Sehr geehrte Frau Ministerin Lambrecht, 
sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrter Herr Dobrindt,
 
im Schatten des mit Covid-19 begründeten Ausnahmezustands treiben Sie, Frau Lambrecht, jetzt im Bundeskabinett die bereits gescheiterte Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz aufs Neue voran. 
 
Dabei hatte eine von der Bundesregierung eigens dazu eingesetzte "Kinderrechte"-Arbeitsgruppe nach monatelanger Prüfung aus guten Gründen keinen konsensfähigen Gesetzentwurf dazu vorlegen können. Denn was für den Unkundigen zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für Kinder, Eltern und die Familie dar: 
 
"Kinderrechte" im Grundgesetz verbessern das Leben von Kindern nicht im Geringsten, sondern hebeln das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) aus. Sie senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. 
 
Dieses Fazit ziehen alle namhaften Verfassungsrechtler und in eindrucksvoller Weise das CDU-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ).
 
Wie berechtigt diese Warnung ist, zeigen die Anfang 2020 vorgelegten Formulierungen für einen Gesetzesentwurf. Dabei fällt auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Durch gesonderte "Kinderrechte" werden die Kinder unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann der Staat sich problemlos zum Anwalt vermeintlicher Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen
 
Bedenkt man dazu aktuelle Drohungen mancher Gesundheitsämter, Kinder bei bloßem Corona-Verdacht aus den Familien zu reißen, wird erschreckend klar, welche zusätzlichen Zugriffsmöglichkeiten staatliche Stellen erst durch die Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz erhalten würden.
 
Das Elternrecht ist von höchster Bedeutung für den Schutz des Kindes und eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt. "Kinderrechte" im Grundgesetz stehen dazu im Gegensatz. Sie sind unnötig und gefährlich. Ich fordere Sie daher auf, das "Kinderrechte"-Vorhaben aufzugeben. 
 
Mit freundlichen Grüßen
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Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

Sehr geehrte Frau Ministerin Lambrecht, 
sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrter Herr Dobrindt,
 
im Schatten des mit Covid-19 begründeten Ausnahmezustands treiben Sie, Frau Lambrecht, jetzt im Bundeskabinett die bereits gescheiterte Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz aufs Neue voran. 
 
Dabei hatte eine von der Bundesregierung eigens dazu eingesetzte "Kinderrechte"-Arbeitsgruppe nach monatelanger Prüfung aus guten Gründen keinen konsensfähigen Gesetzentwurf dazu vorlegen können. Denn was für den Unkundigen zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für Kinder, Eltern und die Familie dar: 
 
"Kinderrechte" im Grundgesetz verbessern das Leben von Kindern nicht im Geringsten, sondern hebeln das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) aus. Sie senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. 
 
Dieses Fazit ziehen alle namhaften Verfassungsrechtler und in eindrucksvoller Weise das CDU-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ).
 
Wie berechtigt diese Warnung ist, zeigen die Anfang 2020 vorgelegten Formulierungen für einen Gesetzesentwurf. Dabei fällt auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Durch gesonderte "Kinderrechte" werden die Kinder unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann der Staat sich problemlos zum Anwalt vermeintlicher Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen
 
Bedenkt man dazu aktuelle Drohungen mancher Gesundheitsämter, Kinder bei bloßem Corona-Verdacht aus den Familien zu reißen, wird erschreckend klar, welche zusätzlichen Zugriffsmöglichkeiten staatliche Stellen erst durch die Aufnahme von "Kinderrechten" ins Grundgesetz erhalten würden.
 
Das Elternrecht ist von höchster Bedeutung für den Schutz des Kindes und eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt. "Kinderrechte" im Grundgesetz stehen dazu im Gegensatz. Sie sind unnötig und gefährlich. Ich fordere Sie daher auf, das "Kinderrechte"-Vorhaben aufzugeben. 
 
Mit freundlichen Grüßen
[Ime i prezime]