Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

Petition an: Ralph Brinkhaus - Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion

 

Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

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Hände weg vom Grundgesetz – 'Kinderrechte' sind gefährlich!

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Aktualisierung 6. Dezember 2019: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat am 26. November 2019 ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz bekanntgegeben. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."

Das übertrifft schlimmste Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.

Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen:

Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt!

Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche "Kinderrechte" ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

Die Behauptung der Bundesregierung, das Elternrecht würde durch zusätzliche „Kinderrechte“ nicht angetastet, ist eine klare Täuschung. Allein das Vorhandensein eines neuen Sondergrundrechts für Kinder würde das Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat automatisch zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschieben (siehe CDU-Gutachten).

Die Freiheit der Familie ist in höchster Gefahr - helfen Sie mit, dieses Vorhaben noch zu verhindern, indem Sie die beistehende Petition unterzeichnen und vor allem unter Freunden und Bekannten verbreiten.


Die Bundesregierung will „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern, vorzugsweise noch in diesem Jahr. Was für Unkundige zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für das Elternrecht dar und damit für die Kinder selbst. 

Im Oktober hat die von der Regierung eingesetzte „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe drei Formulierungen vorgelegt, aus denen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) derzeit einen Gesetzentwurf entwickelt. Aber: Die eigentliche Entscheidung treffen am Ende die Bundestagsabgeordneten. Wenn von ihnen 1/3 gegen eine Grundgesetzänderung stimmt, können „Kinderrechte“ im Grundgesetz verhindert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist in der Frage „Kinderrechte“ gespalten. Wir müssen sie deshalb davon überzeugen, gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen.

Warum sollten die Abgeordneten gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz stimmen? Weil „Kinderrechte“ im Grundgesetz nicht nur unnötig sind, sondern auch gefährlich.

  1. Das Grundgesetz weist keine Schutzlücke für Kinder auf. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  2. Eine Grundgesetzänderung wäre vor allem symbolischer Natur und würde nichts Konkretes zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beitragen oder sie vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung schützen. Diese Verbesserung kann nur über die Straf- oder Sozialgesetzgebung geschehen.
  3. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in eine Verfassung. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992 als Bundesgesetz, was für ihre Umsetzung vollkommen ausreicht.
  4. Vor allem jedoch: „Kinderrechte“ würden das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz aushebeln. Das im Grundgesetz klug und ausgewogen formulierte Verhältnis zwischen Eltern, Kinder und Staat würde gestört, wie bereits die juristischen Stellungnahmen von 2013 sowie 2016 und das brandneue CDU-interne Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) umfassend darlegen. 
  5. Mit „Kinderrechten“ im Grundgesetz  könnte sich der Staat problemlos an Stelle der Eltern zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden. 

Diese große Gefahr wird durch die Textvorschläge der „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe bestätigt. Bei allen drei Formulierungen fällt sofort auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Die Kinder werden losgelöst von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit Familie betrachtet. Es ist offensichtlich: Keine der drei Formulierungen der „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe ist akzeptabel. 

Fest steht: „Kinderrechte“ im Grundgesetz verbessern nicht das Leben von Kindern, hebeln das Elternrecht aus und senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. Das Grundgesetz darf in dieser Frage nicht angetastet werden. 

Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle fordert daher den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, auf, gemeinsam mit den anderen Bundestagsabgeordneten der Union gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu stimmen und sich für den Schutz des Elternrechts einzusetzen. 

Wenn Sie diese Forderung unterstützen, unterschreiben Sie bitte nebenstehende Petition. Wenn Sie über die weiteren Aktionen von DemoFürAlle informiert werden möchten, setzen Sie bitte vor Ihrer Unterzeichnung das entsprechende Häkchen.


Weitere Informationen:

Juristische Gutachten zum Thema "Kinderrechte":

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Sehr geehrter Herr Brinkhaus, 

bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Was für den Unkundigen zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für Eltern, Kinder und die Familie dar: 

„Kinderrechte“ im Grundgesetz verbessern das Leben von Kindern nicht im Geringsten, sondern hebeln das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) aus. Sie senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. Dieses Fazit ziehen alle namhaften Verfassungsrechtler und in eindrucksvoller Weise Ihr eigenes brandneues CDU-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), das gerade veröffentlicht worden ist. 

Wie berechtigt die Warnung ist, zeigen die drei von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für „Kinderrechte“ jetzt vorgelegten Formulierungen für einen Gesetzesentwurf. Dabei fällt auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann sich der Staat problemlos zum Anwalt vermeintlicher Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. 

Das Argument, die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, muß zurücktreten, wenn nach erneuter juristischer Prüfung eine erdrückende Faktenlage ausdrücklich gegen folgenschwere „Kinderrechte“ im Grundgesetz spricht. 

Sehr geehrter Herr Brinkhaus, wir Familien erwarten eine Neubesinnung der Christdemokratie auf das Elternrecht als einen zentralen Wert unseres Grundgesetzes. Ich fordere Sie daher auf, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu überzeugen, unabhängig von der konkreten Formulierung gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu stimmen.

[Seu nome]

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Sehr geehrter Herr Brinkhaus, 

bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Was für den Unkundigen zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für Eltern, Kinder und die Familie dar: 

„Kinderrechte“ im Grundgesetz verbessern das Leben von Kindern nicht im Geringsten, sondern hebeln das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) aus. Sie senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. Dieses Fazit ziehen alle namhaften Verfassungsrechtler und in eindrucksvoller Weise Ihr eigenes brandneues CDU-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), das gerade veröffentlicht worden ist. 

Wie berechtigt die Warnung ist, zeigen die drei von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für „Kinderrechte“ jetzt vorgelegten Formulierungen für einen Gesetzesentwurf. Dabei fällt auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann sich der Staat problemlos zum Anwalt vermeintlicher Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. 

Das Argument, die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, muß zurücktreten, wenn nach erneuter juristischer Prüfung eine erdrückende Faktenlage ausdrücklich gegen folgenschwere „Kinderrechte“ im Grundgesetz spricht. 

Sehr geehrter Herr Brinkhaus, wir Familien erwarten eine Neubesinnung der Christdemokratie auf das Elternrecht als einen zentralen Wert unseres Grundgesetzes. Ich fordere Sie daher auf, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu überzeugen, unabhängig von der konkreten Formulierung gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu stimmen.

[Seu nome]